Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert. Stand: 07. Februar 2024

Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz nicht ausreichend – Landesjagdverband Rheinland-Pfalz bleibt kritisch 

Gensingen, 28. August 2024 – Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. hat den neuen Entwurf des Landesjagdgesetzes, einer ersten Analyse unterzogen. Trotz Verbesserungen im Vergleich zu dem letztjährigen Entwurf bleiben aus Sicht des Verbandes Konfliktfelder bestehen. „Es gibt noch viele Bereiche, die erheblich nachgebessert werden müssen“, erklärt Dieter Mahr, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz. 

Der Verband setzt sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens für konkrete Anpassungen und Klarstellungen ein. Eine der zentralen Forderungen betrifft die parallele Entwicklung und Verabschiedung der Landesjagdverordnung zum Gesetz. „Nur so kann die ganze Tragweite der Änderungen im Zusammenspiel mit der Verordnung wirklich verstanden und bewertet werden“, so Mahr. 

Zentrale Kritik entzündet sich nach wie vor an den fachbehördlichen Stellungnahmen, die sich nicht mehr am waldbaulichen Betriebsziel der Eigentümer orientieren und aufgrund ihrer intransparenten Ausgestaltung die Gefahr von Behördenwillkür nach sich ziehen. „Auch die fachbehördlichen Stellungnahmen müssen zumindest im Wege einer Landesverordnung ausgestaltet werden“, fordert Mahr. 

Darüber hinaus fordert der Landesjagdverband effektive und wirksame Mittel zur Selbstverwaltung der Bewirtschaftungsgemeinschaften sowie die Beibehaltung der Aufsicht durch die Untere Jagdbehörde. „Sachgerechtes Behördenhandeln muss unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse gewährleistet sein“, betonte Mahr. 

Schon jetzt ist klar, dass auch der aktuelle Entwurf des Landesjagdgesetzes juristische Unzulänglichkeiten enthält, die unbedingt korrigiert werden müssen. „Wir lassen an dieser Stelle nicht locker und fordern ein fachlich gutes Gesetz für das Jagdwesen in Rheinland-Pfalz“, bemerkt Mahr abschließend.  

Delegierte stehen geschlossen hinter der Verbandsspitze

Mit Ablauf der Resolution im November 2023 gab es starke Signale seitens des MKUEM, die Jägerschaft in die Erarbeitung einer zweiten Fassung des Gesetzentwurfs intensiv einzubinden. Um dies auf ein breites Mitgliedervotum zu stellen, wurde am 19.01.2024 in Bretzenheim (Landkreis Bad Kreuznach) eine weitere Sonderdelegiertentagung veranstaltet. Hier stimmten nach lebhafter Diskussion 98,7% der Delegierten für die aktive Beteiligung des LJV an der zweiten Fassung des Gesetzentwurfs.

Gemeinsam mit dem LJV zu einem zweiten Gesetzentwurf

Präsident Dieter Mahr eröffnete die Veranstaltung in seiner Rede mit einem Rückblick auf die intensiven und kämpferischen vergangenen sechs Monate. Er bedankte sich bei den Mitgliedern, die seit dem Tag der Veröffentlichung des Entwurfes zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Jagdgesetzes geschlossen zusammenstehen und entschlossen dafür eintreten, dass dieser Entwurf und die darin enthalten Neuerungen nicht zur Realität werden.

Nachdem der Vorstand und die Kreisgruppenvorsitzenden bereits im November dafür votiert hatten, dass die Verbandsspitze in einen aktiven inhaltlichen Austausch mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) eintritt, wurden nun auch die Delegierten, um ihre Stimme gebeten. Mit einer deutlichen Mehrheit von 98,7 % stimmten diese dem Beschluss zu, der betont, dass es vorrangiges Ziel ist, eine Anpassung des bestehenden Gesetzes (LJG vom 09.07.2010) zu erreichen. Dies muss unter der Maßgabe geschehen, dass die in der Resolution vom 18.08.2023 definierten roten Linien fortbestehen. Diese sind folgende:

· die Beibehaltung des Reviersystems

· eine klare Trennung der Rechtskreise Jagd, Naturschutz und Wald

· „Hege“ und „Waidgerechtigkeit“

· der Erhalt der Hegegemeinschaften

· Beibehaltung des Kreisjagdmeisters, gewählt durch die Jägerschaft

Die Grundlage der gemeinsamen Gespräche ist weiterhin die Stellungnahme zur Evaluierung des Landesjagdverbandes aus dem März 2022 sowie die Stellungnahme zum Landesjagdgesetz aus dem Oktober 2023.

Im Januar gab es bereits einen ersten Workshop sowie ein Sondierungsgespräch zwischen MKUEM und dem LJV. Teilnehmer des Workshops waren Teile des Präsidiums und der Geschäftsstelle sowie die Fachleute Bernd Bahr (FGHG) und Frau Dr. Sutor (DJV). An dem juristischen Sondierungsgespräch haben für uns Dieter Mahr, Tobias Hahn und Klaus Nieding teilgenommen. Hier wurden der Fachabteilung die für den LJV grundlegenden Rahmenbedingungen erklärt und in der Folge auch dem Büro der Ministerin mitgeteilt. Dort fand unser Ansatz Zustimmung, das bestehende Landesjagdgesetz im Rahmen des laufenden Verfahrens in einen zukunftsfähigen neuen Entwurf zu überführen. Dies werten wir schon an dieser Stelle als einen großen Erfolg, wenn auch ein großer Teil der Arbeit erst noch vor uns liegt. Weitere Termine werden folgen, die Verbandsspitze wird Sie weiter mit aktuellen Entwicklungen informiert halten.

Gensingen/Mainz – Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz begrüßt es, dass das MKUEM mit Ablauf der Resolution auf sein Anliegen reagiert hat (Pressemeldung MKUEM vom 17.11.2023) und bereit ist, einen Schritt auf die Jägerschaft zuzugehen. 

„Wir sehen es grundsätzlich positiv, dass das Ministerium die Beteiligung noch einmal vertiefen und eine zweite Fassung eines Gesetzesentwurfs erarbeiten möchte“, führt Dieter Mahr aus, der Präsident des Landesjagdverbandes.

Damit würden wichtige inhaltliche Forderungen des Verbandes erfüllt, zumal im Ministerium offenbar Bereitschaft zu Transparenz und Ergebnisoffenheit im weiteren Verfahren bestehe. „Für uns ist es wichtig, dass eine zweite Fassung eines Gesetzesentwurfs nicht erneut ohne die Jägerschaft erarbeitet wird, denn auf uns kommt es entscheidend an.
Wir sind in erster Linie vom Gesetz betroffen und wir sind die handelnden Akteure in Wald und Feld“, betont Mahr die wichtige Rolle der 20.000 Mitglieder seines Verbandes, auch beim Waldumbau. Der Landesjagdverband wird nun über seine Gremien entscheiden, wie man mit der Situation weiter umgehe. „Wir brauchen eine breite Akzeptanz innerhalb des Verbandes für das weitere Vorgehen“, erklärt Dieter Mahr.

Die hierfür notwendigen Schritte wolle man nun zeitnah angehen. Die schon für diese Woche geplante Wiederaufnahme der Protestmassnahmen habe man einstweilen ausgesetzt.

Zusammenfassung der Stellungnahme als PDF

Stellungnahme des LJV RLP (12.10.23)

Infoplattform Online

Unter www.infoplattform-landesjagdgesetz.de findet ihr ab sofort eine Sammlung an Informationen, Fragen und Unterlagen für Journalisten, Landbesitzer und alle Anderen, die von der Novellierung des Landesjagdgesetzes betroffen sind.

Hier geht’s zur Infoplattform

„Ein Fiasko für die Landesregierung“ – Auch Jagdbehörden und Kreisjagdmeister lehnen den Jagdgesetzentwurf ab

Gensingen/Mainz – In der Debatte um die Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verstärkt sich die Ablehnung. In einer Arbeitssitzung im Ministerium für Klima Umwelt Energie und Mobilität am 8. September 2023 wurde der Gesetzesentwurf von keiner Unteren Jagdbehörde unterstützt. Auch die Kreisjagdmeister lehnten den Entwurf ab.

Das Ministerium hatte zu der Arbeitssitzung eingeladen, um einen fachlichen Austausch über den Gesetzesentwurf der Landesregierung durchzuführen. Eingeladen waren die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie deren Kreisjagdmeister. „Um es klar zu sagen: Das war eine hochkarätig besetzte Sitzung mit der gebündelten Fachexpertise aus dem gesamten Land“, merkt Dieter Mahr an, der Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) mit Sitz in Gensingen.

Im Rahmen der Sitzung wurde von den rund 80 Teilnehmern eine Abstimmung über das Gesetzesvorhaben gefordert. Diese kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Bei zwei Enthaltungen wurde der Gesetzesentwurf einstimmig abgelehnt. „Das ist ein Fiasko für die Landesregierung. Wie soll mit einem Gesetzesentwurf gearbeitet werden, den die zuständigen Fachbehörden in Fläche nicht nur kritisieren, sondern rundweg ablehnen?“, fragt Mahr. Mahr sieht sich hierbei in der Haltung und Arbeit seines Verbandes bestätigt. „Wir lehnen den Gesetzesentwurf seit dem ersten Tag ab – und zwar mit guten sachlichen und juristischen Gründen. Es sollte der Landesregierung zu denken geben, dass wir mit unseren Argumenten auch aus Sicht der Jagdbehörden und Kreisjagdmeister völlig richtig liegen. Dieser Entwurf muss weg!“

Der Präsident des LJV bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass mit der immer größer werdenden Kritik endlich ein Umdenken im Ministerium stattfindet und dass man nach der Rücknahme des Gesetzesentwurf konstruktiv mit allen Beteiligten an einer Lösung arbeiten kann, das den Zielsetzungen auch mit Blick auf den Waldumbau wirklich gerecht wird.

Die Sitzung musste abgebrochen werden, weil die Zeit nicht ausreichte, um alle Änderungen zu besprechen. Die Unteren Jagdbehörden und Kreisjagdmeister wurden darauf vertröstet, nunmehr ihre Ablehnung weitergehend bis zum 15. Oktober 2023 schriftlich auszuarbeiten.

Pressemeldung als PDF

Resolution als PDF

Quelle: DJV/Kaphus
Foto: DJV/Kaphus

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Aufruf zum Streik (PDF)

PRESSEMELDUNG

Das neue Landesjagdgesetz provoziert einen Warnstreik der Jägerschaft

Vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz kommt scharfe Kritik zum Entwurf des neuen Jagdgesetzes. Trotz positiver Umsetzung einiger Anliegen des Verbandes, wurden die durch den Verband im Vorfeld kommunizierten roten Linien mehrfach überschritten. Deswegen ruft der Verband seine 20.000 Mitglieder zu einem sofortigen Warnstreik auf. Ab sofort entsorgen die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz kein Unfallwild mehr.

Gensingen 05.07.2023 – „Inakzeptabel.“ Mit dieser klaren Aussage äußert sich der Präsident des Verbandes Dieter Mahr zu dem am Dienstag vorgestellten Entwurf. „Wir haben im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs deutlich gemacht, dass es dunkelrote Linien für uns und unsere Mitglieder gibt, die seitens der verantwortlichen Abteilung im Ministerium nicht überschritten werden dürfen. Das hat man leider nicht ernst genommen“, so Mahr.

Untragbar sind in diesem Zusammenhang aus Sicht des Verbandes vor allem die deutlichen Einschränkungen des bewährten Reviersystems. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen dürfen. „In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch. Dieser und andere Vorschläge werden dazu führen, dass Jagdreviere zum Nachteil der Landwirtschaft unverpachtbar werden“, so Mahr. Außerdem besteht der Verband darauf, dass es nach wie vor einen auch von der Jägerschaft direkt gewählten Kreisjagdmeister geben muss. Auf dieses bewährte Prinzip direkter Demokratie darf nicht verzichtet werden. Völlig inakzeptabel ist mithin die Festsetzung von scharfen Sanktionen, die den privaten ehrenamtlichen Jägern drohen, wenn die „im allgemeinen Interesse liegenden Wirkungen des Waldes“ aus Sicht der Forstbehörden gefährdet sind. Denn die Interessen des Forstes decken sich nicht immer mit den Interessen von Artenschutz und Tierwohl.

Im Entwurf der Gesetzesvorlage finden sich einige weitere Passagen, die die Jägerschaft auf keinen Fall mittragen wird.

Die fast 20.000 Jägerinnen und Jäger, die sich im Landesjagdverband organisieren, arbeiten ehrenamtlich mit großem Zeiteinsatz und Engagement. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben hat zu engmaschigen Strukturen geführt, die in bester Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden und den Kommunen alle Interessen in Wald und Feld berücksichtigen. Dies sieht der LJV nun gefährdet: „Wer die Jägerschaft nur noch als Erfüllungsgehilfen zur Erreichung politischer und ökonomischer Ziele betrachtet, riskiert, dass die Jägerschaft ihr freiwilliges Engagement einstellt“, warnt Mahr. Frappierend ist in diesem Zusammenhang, dass die Jäger zu bisher freiwillig erbrachten Leistungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, so im Bereich der Kitzrettung und des Wildmonitorings. Dieter Mahr hierzu: „Wir warten gespannt darauf, wer außerhalb des Jagdwesens als nächstes dienstverpflichtet wird. So kann man mit den Jägerinnen und Jägern, die sich seit Jahrzehnten in vielen Dingen ehrenamtlich engagieren, nicht umgehen.“

Der Verband sieht sich und die Expertise seiner Mitglieder mit Füßen getreten. „Wer meint, er könne die großen Aufgaben in Feld und Flur durch Entscheidungen über die Köpfe der privaten Jägerschaft hinweg erfüllen, der muss auch die Frage beantworten: Wer macht’s, wenn nicht wir!?“ Um diesem Thema Nachdruck zu verleihen, hat der Verband seine Mitglieder dazu aufgerufen, ab sofort landesweit die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen.

Die Entsorgung von toten Wildtieren im Straßengraben wird in weiten Teilen des Landes von der Jägerschaft erledigt, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Verpflichtung gibt. „Wir leisten das freiwillig, so wie auch viele weitere unserer Leistungen für die Grundstückseigentümer und die Gesellschaft freiwillig und ohne Entlohnung erfolgen“, betont Mahr. Der Warnstreik ist zeitlich zunächst bis zum 31. August 2023 befristet und betrifft ausdrücklich nicht die Erlegung von verletzten Wildtieren, das gebietet der Tierschutz. Nur für die Kadaverbeseitigung stehe man nicht mehr zur Verfügung, so der LJV-Präsident. Der Verband weist darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz für Jedermann eine Verpflichtung besteht, tote Wildtiere u.a. bei der nächsten Gemeindeverwaltung bzw. Forst- oder Polizeidienststelle anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Der Verband bittet die Bevölkerung darum, den Meldepflichten nachzukommen, damit die Kadaver von den gesetzlich zuständigen Stellen beseitigt werden können.

„Zu diesem Schritt sind wir leider gezwungen, um uns Gehör zu verschaffen. Wir sind aber weiterhin zu einem konstruktiven Dialog bereit, um gemeinsam für Wald und Flur im Einklang mit dem Wild und der Natur zu einer sinnvollen Weiterentwicklung des Gesetzes zu kommen. Denn wir nehmen sehr wohl positiv zur Kenntnis, dass einige unserer langjährigen Forderungen integriert wurden, wie die Aufhebung der Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, die Beibehaltung der Grundsätze von Hege und Waidgerechtigkeit sowie die Ansätze zur Digitalisierung des – Stichwort Wildtierportal. Insgesamt ist es jedoch ein Schlag ins Gesicht der gesamten Jägerschaft. Das werden wir uns nicht kampflos gefallen lassen!“, fasst Mahr die Gemütslage der Mitglieder des Landesjagdverbandes zusammen.

Kontakt:

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V.

Fasanerie 1, 55457 Gensingen

Tel. 06727-8944-17, Fax: 06727-8944-22

pressestelle@ljv-rlp.de

www.ljv-rlp.de

Regierungsentwurf Landesjagdgesetz RLP

Bisheriger Stand (15. Mai 2023)