
Die tierschutzgerechte Ausbildung von Jagdhunden muss praxisnah erfolgen, dazu gehört je nach Rasse auch die Ausbildung mit lebenden, zahmen Wildschweinen im Übungsgatter. Die Hunde lernen dabei unter der Aufsicht erfahrener und speziell dafür ausgebildeter Gattermeister, die Wildschweine selbstständig zu finden und sie durch Verbellen auf die Läufe zu bringen, ohne dabei sie oder sich selbst zu gefährden.
Hierfür stehen im LJV-Saugatter Hunsrück zwei Übungsgatter und ein Prägungskorridor zur Verfügung. Somit wird sichergestellt, dass die Hunde auf der jeweils entsprechenden Ausbildungsstufe lernen, zielorientiert am Schwarzwild zu arbeiten.
Die Ausbildung ist tierschutzgerecht für Hund und Wildtier. Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover haben gezeigt, dass die Hundearbeit im Ausbildungsgatter weder für die dort eingesetzten Wildschweine noch für die Hunde Stress bedeutet.
Hier gehts zur Buchung der Übungstermine
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Bitte beachten Sie: die Freitagstermine erfordern Anwesenheit ab jeweils 13.00 Uhr, die Samstagstermine ab 9.30 Uhr.
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Übungstermine im März |
Übungstermine im April |
Übungstermine im Mai |
Übungstermine im Juni |
Prägungstage für Junghunde |
Hier finden Sie die Nutzungsvereinbarung für Ihren Besuch im Saugatter.
Diese ist dem Gattermeister unaufgefordert am Übungstag ausgedruckt und ausgefüllt zu übergeben.
- Gültiger Jagdschein des Hundeführers
- Impfausweis des Hundes inkl. Nachweis über gültige Tollwutimpfung
- Ahnentafel und alle Unterlagen, die den Hund eindeutig identifizieren sowie Prüfungszeugnisse oder Leistungsnachweise (sofern nicht in der Ahnentafel eingetragen)
- Eigentumsnachweis, sofern nicht aus der Ahnentafel ersichtlich
- Vollmacht des Eigentümers bei nichteigenem Hund
- Ausgefüllte und unterzeichnete Nutzungsvereinbarung
- Unterlagen zu Übungen und Prüfungen in anderen Saugattern
- Feldleine (ca. 3-5 m)
- Unterlagen zur Anmeldung, Bezahlnachweis der Gattergebühr, ggf. Nachweis für das Anrecht auf eine vergünstigte Teilnahmegebühr (z.B. Mitgliedsausweis)
Bitte lesen Sie sich die Gatterordnung vor einem Besuch im LJV-Saugatter Hunsrück aufmerksam durch.
Junghundetage
Um Junghunden gezielt und ohne Ablenkung die Möglichkeit zu geben, Schwarzwild unter kontrollierten Bedingungen kennen zu lernen, gibt es im LJV-Saugatter Hunsrück die Junghundtage.
Hier können Hunde im Alter von 6 bis 10 Monaten im Prägungskorridor behutsam unter Anleitung der erfahrenen Gattermeister auf Schwarzwild geprägt werden. Hier wird der Hund gegen den Wind an den Korridor herangeführt und durch den Hundeführer und bei Bedarf auch durch den Gattermeister auf die Begegnung mit der Sau vorbereitet. Der Hund wird, räumlich durch den sicheren Zaun von der Sau getrennt, zum Laut geben animiert. Sollte der Hund hier nicht zum Laut an der Sau geben animiert werden können, wir ein erfahrener zweiter Hund beigezogen. Im Anschluss daran wir die ablaufende Sau vom Hund mit großer Arbeitsfreude verbellt und verfolgt werden.
Durch die Unmöglichkeit des physischen Kontaktes stellen sich beim Junghund nur positive Verknüpfungen ein.
Arbeitszeit: 3-5 Minuten
Lernziele:
- erste optische Wahrnehmung des SW
- Witterung des SW
- Sauen stellen sich, wehren sich, greifen auch kooperativ an, flüchten
- Hund stellt sich den Sauen und gibt Laut
- Hund verfolgt laut die ablaufende Sau und arbeitet schon z.T. selbständig
Die Arbeit im LJV-Saugatter Hunsrück hat nach der im Folgenden beschriebenen „4-Phasen-Methode“ zu erfolgen. Das Durchlaufen der „4-Phasen-Methode“ in den Übungseinheiten wird vom Gattermeister unter Berücksichtigung des individuellen Verhaltens des Hundes festgelegt.
Die Anzahl der Übungen im LJV-Saugatter Hunsrück ist für jeden Hund auf vier Übungseinheiten zu beschränken. Die Verhaltensprüfung kann maximal einmal wiederholt werden.
Phase | Ausbildungsschritt | Übungsziel |
1 | Hund wird an langer Feldleine bis auf Sicht an Schwarzwild (SW) herangeführt. | Interesse an SW wecken. Lautgeben am SW motivieren. Hund lernt, dass das SW wehrhaft ist und nicht immer flüchtet. |
2 | Sichtig an SW geschnallter Hund mit Hundeführer-Unterstützung. | Weitere Stärkung oder Dosierung der Passion am SW. Hund lernt Ausweichen / Nachsetzen / lautes Jagen |
3 | Hund wird zur selbstständigen Suche / Arbeit geschickt und vom HF unterstützt. | Hund lernt weitgehend selbstständiges Finden / Arbeiten / Taktieren. |
4 | Hund wird zur selbstständigen Stöberarbeit geschnallt. | Hund findet innerhalb von 5 Minuten und arbeitet mindestens 3 Minuten am SW |
Die Rahmenbestimmungen gewährleisten die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Nutzen und den möglichen Belastungen von Wildschweinen und Hunden. Sie gelten als obligatorische Voraussetzungen für den Gatterbetrieb.
- Es arbeitet immer nur ein Hund am Schwarzwild. Kein weiterer Hund befindet sich zur gleichen Zeit im Arbeitsgatter.
- Bei einem Hund, der zum ersten Mal im Gatter arbeitet, soll der Gattermeister dessen Grundverhalten feststellen, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
- Die Begegnung zwischen Hund und Wildschwein wird auf 5 Minuten limitiert und ist dann abzubrechen. Hunde, die sich nicht vom Schwarzwild abrufen oder abnehmen lassen, werden für die Ausbildung im Gatter zurückgestellt, bis sich ihr Gehorsam gefestigt hat.
- An einer Wildschweingruppe dürfen pro Tag maximal 6 Hunde arbeiten.
- Bei Anzeichen von Stress bei den Wildschweinen oder beim Hund sowie bei einer erkennbar einseitigen Überlegenheit wird die Arbeit vom Gattermeister abgebrochen.
- Bei Hunden, die mit Selbstgefährdung am Wildschwein agieren, wird die Arbeit abgebrochen und der Hund von der Gatterarbeit ausgeschlossen.
- Bei Verletzungen des Hundes oder des Wildschweines wird die Arbeit sofort abgebrochen, der Gattermeister leistet Erste Hilfe und entscheidet über die Hinzuziehung eines Tierarztes.
- Im Gatter finden keine Leistungsvergleiche von Hunden verschiedener Hundeführer oder Hunderassen statt. Die Gatter dienen lediglich der Vorbereitung und der Verhaltensprüfung auf jagdliche Eignung und tierschutzkonformen Schwarzwildjagd.
- Je Hund können maximal 4 Übungseinheiten erfolgen.
- Hundeführer, die den Anweisungen des Gattermeisters nicht Folge leisten, werden von der Arbeit im Gatter ausgeschlossen.
Kontakt für Anfragen zur Buchung:
saugatterhunsrueck@ljv-rlp.de
Kontakt für Anfragen zum Gatterbetrieb:
Tel.: 0151 420 69 849
Gattermeister
