Jagdhaftpflicht – Sonderkonditionen für LJV-Mitglieder

Jagdhaftpflichtversicherung ab 27 €

Eine neue Vereinbarung eröffnet allen LJV-Mitgliedern exklusiv die Möglichkeit, bei der Gothaer eine Jagdhaftpflichtversicherung ab einer Deckungssumme von 6.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit einem Beitrag von nur 97 € für einen Zeitraum von drei Jahren zu Buche schlägt. Das sind 32,33 € pro Jahr! Und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern sind die Jagdhunde bzw. Hunde in jagdlicher Verwendung bei der Gothaer in unbegrenzter Anzahl ohne Mehrbeitrag mitversichert. Für Jagdscheinanwärter bietet die Gothaer darüber hinaus hochinteressante Sondervereinbarungen für die Zeit der Ausbildung.
Highlights zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Für Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung bietet die Gothaer Ihnen als Mitglied des LJV folgende Besonderheiten:

  • Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Jagdunfällen mit der Schusswaffe. Jetzt auch bei der Verletzung oder Tötung von Hunden u. a. durch Schusswaffen
  • Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter – Eigenschaden bis zur Deckungssumme
  • Forderungsausfall bis zur Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung
  • Schadensersatzansprüche von Angehörigen aus Personenschäden u. a. aus dem Gebrauch von Schusswaffen
  • Jagdlich brauchbare/verwendbare Hunde in unbegrenzter Anzahl sind rund um die Uhr versichert (inkl. Mietsachschäden durch Hunde)
  • Frettchen, Beizvögel und Eulen in unbegrenzter Anzahl
  • Welpen und Junghunde in unbegrenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nachweis der Ausbildung sind mitversichert
  • Ansprüche des Hüters an Hundebesitzer bei Schäden durch z. B. den gehüteten Hund
  • Aufwendungen zur Gefahrenabwehr bei Jagdhunden
  • Rettungs- und Bergungskosten von Jagdhunden
  • Konditions- und Summendifferenzdeckung bei vorzeitigem Versicherungswechsel
  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen, die gemietet oder geliehen sind – keine Beschränkung auf bewegliche Sachen
  • Versicherungsschutz aus der Abgabe, Herstellung von Wildbret und Inverkehrbringen von Wild (Produkthaftung)
  • Haftpflichtschäden aus der Pflege von jungem und krankem Wild
  • Ausbringen von behördlich genehmigten Arzneimitteln  Maßnahmen zur Seuchenabwehr, z. B. Afrikanische Schweinpest
  • Maßnahmen gegen invasive Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Anbringen von Wildwarnsystemen, wie z. B. Duftzäune und Reflektoren
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit für jagdliche Organisationen
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen bis 100.000 Euro
  • Kaskoschaden am eigenen Kfz durch wildlebende Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
  • Haftpflichtschäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der  Jagdausübung (Rabattschoner der Kfz-Versicherung)
  • Verwendung von Drohnen und das Führen von Arbeitsmaschinen und Wasserfahrzeugen  zu jagdlichen Zwecken
  • Schlüsselverlust
  • Nachhaftung
  • Prozesskosten – Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Innovationsklausel
  • GDV-Garantie

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit zwischen den zwei Deckungssummen von 6 Mio. Euro und 15 Mio. Euro sowie einer Selbstbeteiligungsvariante (300 Euro) zu wählen.
Weitere Vorteile für Sie sind die direkte Betreuung durch den speziellen Servicebereich Jagd der Gothaer sowie die Möglichkeit, Ihren Vertrag über das Internet abzuschließen.

Interesse?

Was tun, wenn diese Hinweise Ihr Interesse geweckt haben? Falls Sie bei einer anderen Gesellschaft versichert sind, kündigen Sie Ihren Vertrag zur nächsten Möglichkeit (i. d. R. drei Monate vor Ablauf der Versicherung 31.12.). Anschließend können Sie Ihre Jagdhaftpflichtversicherung zu den oben genannten exklusiven Konditionen bei der Gothaer abschließen. Der Abschluss der Jagdhaftpflichtversicherung zu den Konditionen des Rahmenvertrages der Gothaer Versicherung ist möglich.

Noch Fragen?

Fragen zum Abschluss eines neuen Vertrags beantwortet die LJV-Geschäftsstelle (Tel. 06727 89440, E-Mail) oder der Servicebereich „Jagd“ der Gothaer Versicherung AG, Dr. Dirk van der Sant (Tel. 0551 701-54265, Telefax: 0551 701-964265, Mobil: 0160 8895836, E-Mail); Jagdservice Schertel, Wilfried Schertel – Mobil 0171 577 61 34; Philipp Schertel – Mobil: 0175 570 50 90; E-Mail.

Infoblatt Jagdhaftpflichtversicherung

Antrag Jagdhaftpflichtversicherung zum Gruppenvertrag

Besonderen Vereinbarungen zum Gruppenvertrag

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen

Datenschutz-Informationsblatt