Gemarkung Nierendorf, Flur 11, Am Weiher und fortlaufende Parz. Nr. 316/89, 318/123, 169/25, 45/1, 45/2, 171/69, 153/5… Feldgehölzstreifen
„Beweidung mit Schafen/Ziegen“
In der Ortsbeiratsitzung von Nierendorf am 01.12.2020 soll über das im Betreff genannte Vorhaben abgestimmt und eine nachfolgende Umsetzung entschieden werden. Nach Ortsbegehungen der entsprechenden Parzellen weise ich in meiner Funktion als stellvertretender Obmann für Natur- Umweltschutz und Landespflege des Landesjagdverbandes RLP eindringlich auf die nachstehend beschriebenen Umstände hin und bitte um deren Berücksichtigung.
Der Feldgehölzstreifen, beginnend hinter dem Sportplatz und endend an der BAB A61, stellt als Linienbiotop einen immens wichtigen Beitrag des Naturhaushaltes für zahlreiche Arten der offenen Feldflur dar. Bereits 2010 wurde dieser Streifen als Beobachtungsfläche des Biotopkatasters ausgewiesen. Eine Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen stellt keinen Mehrwert für die Flächen dar, sondern schadet dem Erhalt eben dieser.
Als Erosionsschutz ist der Feldgehölzstreifen für die Ortschaft Nierendorf von hoher Wichtigkeit: das vorhandene, leeseitige Mikroklima, der gegebene Windschutz und der nur marginale Bodenabtrag der umliegenden Felder finden nachhaltige Unterstützung durch die hier gegebene Windbremse.
In Richtung Nierendorf befindet sich anliegend an den vorher beschriebenen Streifen und dessen Umland ein geschütztes Biotop nach §30 BNatSchG (BK 1634534), welches als „Grossseggenried, Seggenried bei Nierendorf“ dem §15 LNatSchG entspricht. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit blieb dieses Ried bisher durch die durch den Feldgehölzstreifen bestehenden positiven klimatischen Faktoren erhalten. Ebenfalls abhängig von dieser Konstellation ist das über die BAB gelegene und gleichfalls kartierte Biotop (BK 1634548) „Gebüsche mittlerer Standorte, Streuobstwiesen östlich von Nierendorf“. Auch hier ergäbe sich kein Mehrwert durch das Verbringen von oben genannten Nutztieren in das eingangs genannten Gebiet.
In der insgesamt avifaunatisch hoch frequentierten Fläche habitiert unter anderem auch die inzwischen unter Erhaltungsdruck geratene Waldschnepfe. Fledermäuse nutzen dieses Linienbiotop für ihren Beuteflug in der sonst ausgeräumten, intensiv genutzten Agrarfläche. Feldhasen bevorzugen den Windschutz und die begleitende Flora. Rehwild nutzt die Deckung und die angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Gerade jetzt behindern sie als Konzentratselektierer nicht den Waldumbau durch Verbissbelastungen an Pflanzungen und Naturverjüngungen, wenn das Offenland geeignete Flächen bietet. Hier muss aus gegebenem Anlass dringend ein Umdenken einsetzen. Auch die Wildkatze als geschützte Art ist als Nahrungsgast temporär dieserorts anwesend.
Bei einer Beweidung mit Schafen und Ziegen befürchte ich trotz Alternierung eine allmähliche Bodenverdichtung des Walles und damit eine eingeschränkte Wasserspeicherkapazität. Hier werden bei weiteren trockenen Sommern erhebliche Schäden an den noch jungen Bäumen und Pflanzen entstehen, was m.E. zu einem schleichenden Absterben der Gehölze führen kann. Insgesamt führt die Nutzung (Beunruhigung, Eintrag und Management) durch Nutzvieh zu einer erheblichen Belastung/Beunruhigung der dort angestammten Arten. Ob die Bodenverdichtung Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat, bleibt fraglich.
Ist der ökologische Nutzen durch eine extensive Beweidung im Offenland durch genannte Arten unter dem Aspekt der Offenhaltung und Sukzessionsverhinderung grundsätzlich sinnvoll, konterkariert er hier den Nutzen der Biotopfläche, sowie der angrenzenden gesetzlich geschützten Biotope erheblich. Weidetiere gehören grundsätzlich nicht in Wälder (siehe: Aufgabe der Waldmast)!
Förderlich wäre die selektive Entnahme einiger minderwertiger Bäume um den Lichteinfall zu einer mehrschichtigen und vielfältigen Bodenflora herzustellen und der Hangerosion des Dammes vorzubeugen.
Ich bitte den Ortsbeirat und den Gemeinderat um Ablehnung dieses Vorhabens.
Grafschaft, 28.11.2020
Ralf Schmidt
Stellvertr. Landesobmann für Natur- Umweltschutz und Landespflege RLP, Vorsitzender der Kreisgruppe Ahrweiler im Landesjagdverband Rheinland- Pfalz e.V., Mitglied im Naturschutzbeirat des Kreises Ahrweiler.