Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Hegegemeinschaften gründen Interessenvertretung

Auf Initiative des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) formierte sich am 26. März 2011 die rheinland-pfälzische „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im LJV“ (FGHG). Damit reagierten die rheinland-pfälzischen Rotwildringe und Hegegemeinschaften auf die im neuen Jagdgesetz festgeschriebene Erweiterung ihres Aufgabenspektrums und das Mehr an Verantwortung der künftigen Hochwild-Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Der FGHG-Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender Bernd Bahr (RHG Cochem-Kondel),
stellvertretende Vorsitzende sind Dr. Gitta Greif-Werner (RHG Ahrweiler), Martin Buschfort (RHG Kaub-Taunus) und Ralph D. Tilemann (RHG Mittelrhein-Hochwald-Struth).

Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz verpflichtet die Jagdausübungsberechtigten in den Bewirtschaftungsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild, Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu gründen. Die Mitgliedschaft aller Jagdausübungs-berechtigten in diesen Hegegemeinschaften ist obligatorisch, und die Beschlüsse sind bindend. Die FGHG sieht es als ihre vorrangige Aufgabe, die besonderen Belange und Interessen der Hegegemeinschaften und der in ihr zusammengeschlossenen Jagdausübungsberechtigten gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten. Hinzu kommen die Beratung der Hegegemeinschaften in allen Fragen des Jagdrechts und der Hochwildbewirtschaftung sowie die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und sonstige Interessierte.

Bernd Bahr

Vorsitzender
02674 913020
02674 913021

0171 4360248

Geschäftsordnung

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften