Hegeringstatut des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
(vom LJV-Präsidium am 19. Mai 2011 beschlossen)
(vom LJV-Präsidium am 19. Mai 2011 beschlossen)
1. Wesen der Hegeringe
Die Hegeringe bilden im Rahmen der Organisation des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) die kleinste Einheit. Ihnen obliegen aber die wichtige Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Mitgliedern und die grundlegende Verbandsarbeit an der Basis.
Die Hegeringe leben von der Mitarbeit aller Mitglieder, insbesondere der Revierinhaber/innen. Letztere sollten sich daher in besonderem Maße verpflichtet fühlen, an den Hegering-Veranstaltungen teilzunehmen sowie zur Verwirklichung der Ziele und Aufgaben gemäß § 2 der Satzung des LJV in der jeweils gültigen Fassung beizutragen, auch wenn sie Ihren Hauptwohnsitz nicht im Hegering haben.
2. Umfang der Hegeringe
Die Hegeringe bestehen aus einem oder mehreren Jagdbezirken. Der Umfang der Hegeringe wird gem. § 19 Abs. 3 der Satzung des LJV in der jeweils gültigen Fassung vom Vorstand der Kreisgruppe festgesetzt.
3. Mitgliedschaft in den Hegeringen
Die Mitgliedschaft in den Hegeringen ist in § 23 Abs. 2 der Satzung des LJV in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
4. Wahl der Hegeringleiter/innen und deren Stellvertreter/innen sowie der Obleute der Hegeringleiter/innen und deren Stellvertreter/innen
Für die Wahlen gelten die Bestimmungen des § 23 Abs. 3-6 in Verbindung mit § 25 der Satzung des LJV in der jeweils gültigen Fassung.
5. Besondere Aufgaben der Hegeringe
Zu den besonderen Aufgaben der Hegeringe gehören
a) Förderung von Hegegemeinschaften, auch über die Hegeringgrenzen hinaus,
b) gemeinsame Wildbestandsermittlungen,
c) Unterstützung der zum Hegering gehörenden Reviere beim Abschluss von Abschussvereinbarungen/Abschusszielsetzungen,
d) gemeinsame Hegemaßnahmen,
e) gemeinsame Biotopverbesserungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes,
f) Unterstützung der Obleute für Natur-, Umweltschutz und Landespflege bei der Mitwirkung nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz und § 39 Landesnaturschutzgesetz,
g) Unterstützung beim Abschluss von Wildfolge- und Nachsuchenvereinbarungen,
h) Förderung des Jagdhundewesens,
i) Durchführung von jagdlichen Schießen,
j) Förderung des jagdlichen Brauchtums,
k) Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen,
l) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Unterstützung von „Lernort Natur“-Aktivitäten,
m) Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls, insbesondere Einbindung der Jungjä-ger/innen in die jagdliche Gemeinschaft,
n) Durchführung von Lehr- und Hegeschauen,
o) Pflege des Kontaktes zu den Jagdrechtsinhaberinnen/-inhabern.
Neben den genannten Aufgaben können den Hegeringen auch organisatorische Aufgaben von den Vorständen der Kreisgruppen übertragen werden.
6. Besondere Aufgaben der Hegeringleiter
Zu den besonderen Aufgaben der Hegeringleiter/innen gehören
a) mindestens einmal jährlich die Einberufung einer Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen des § 23 Abs. 7 der Satzung des LJV in der jeweils gültigen Fassung.
b) Begutachtung und Berichterstattung über vorbildliche Leistungen innerhalb des Hegeringes (z. B. Biotopschutz, Öffentlichkeitsarbeit),
c) Mithilfe bei der Bereinigung eventueller Streitigkeiten,
d) Einrichtung regelmäßiger Treffen zum Zwecke des Erfahrungsaustausches und der Fortbildung,
e) Weiterleitung von Anträgen und Anregungen aus den Reihen der Mitglieder an die Obleute der Hegeringleiter/innen oder an die Vorstände der Kreisgruppen,
f) Vermittlung des Kontaktes zwischen Jägerinnen/Jägern ohne Jagdmöglichkeit und Revierinhaberinnen/-inhabern,
g) mindestens einmal jährlich Berichterstattung über die Hegeringarbeit an die Obleute der Hegeringleiter/innen oder an die Vorstände der Kreisgruppen,
h) im Bedarfsfall Benennung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zur Erfüllung besonderer Aufgaben.
Über diese besonderen Aufgaben hinaus sollen die Hegeringleiter/innen die vorbildlichen Wahrer und Förderer des waidmännischen Jagens und des jagdlichen Brauchtums sein.
Die Hegeringleiter/innen sind gemäß § 19 Abs. 5 der Satzung des LJV in der jeweils gültigen Fassung an die Weisungen der übergeordneten Vorstände gebunden.
7. Aufgaben der Obleute der Hegeringleiter/innen
Die Obleute der Hegeringleiter/innen halten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Vorstände der Kreisgruppen den Kontakt zwischen diesen und den Hegeringen. Zu ihren Aufgaben gehören
a) bei Bedarf, jährlich aber mindestens einmal, die Einberufung einer Sitzung der Hegeringleiter/innen, um deren Wünsche und Anträge entgegenzunehmen und wichtige Angelegenheiten der Hegeringe zu besprechen,
b) die Unterrichtung der Hegeringleiter/innen über die Hegeringe betreffenden Beschlüsse des Vorstandes der Kreisgruppe,
c) die Unterrichtung des Vorstandes der Kreisgruppe über die Arbeit in den Hegeringen,
d) anlässlich der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe die Unterrichtung der LJV-Mitglieder über die Arbeit in den Hegeringen.
8. Finanzielle Ausstattung
Die Hegeringe erhalten von der Kreisgruppe die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel. Hierüber machen sie Aufzeichnungen, aus denen die Verwendung hervorgeht, und legen diese jeweils am Jahresende dem Vorstand (Schatzmeister) der Kreisgruppe offen.
Als Mitglied des LJV können Sie sich ganz leicht in den geschlossenen Mitgliederbereichen auf unserer Homepage anmelden. Um Zugang auf die Seiten „Jagende Rechtsanwälte“, „Blickpunkt Jagdrecht“, „Lehrrevier Weinsheim“, Revierlose Jäger“ sowie „Vordrucke und Dokumente“ zu erhalten, müssen sich Mitglieder mit Ihrer Mitgliedsnummer (Stammnummer, bitte „.0“ weg lassen) und Nachnamen (bitte ersten Buchstaben groß schreiben) als Passwort einloggen.
Sollten Sie noch Probleme bei der Anmeldung haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Problems an Günther D. Klein.
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, Fasanerie 1, 55457 Gensingen, Tel: 06727 89440, Fax: 06727 894422, E-Mail: info@ljv-rlp.de, vertreten durch den Präsidenten Herrn Dieter Mahr, die Vizepräsidenten Herrn Gundolf Bartmann, Herrn Kurt Schüler und Herrn Dr. Thomas Weber, den Schatzmeister Herrn Bernward Scharding.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schärfe von der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt a.M. Er ist unter der o.g. Anschrift des LJV RLP beziehungsweise unter datenschutz@ljv-rlp.de erreichbar.
Wenn Sie mit uns in geschäftlichen Kontakt treten, erheben wir folgende Informationen: Vorname, Nachname, Anschriften (Wohnort, Lieferung- und Rechnungsadresse), ggf. Mitgliedsnummer, Informationen, die für die Bearbeitung und Erledigung Ihrer Anfrage oder Bestellung notwendig sind.
Wenn Sie mit uns im Rahmen der Mitgliedschaft in Kontakt treten, erheben wir folgende Informationen: Vorname, Nachname, Anschrift, Anrede/Titel, Kontaktdaten (Tel., Fax, E-Mail), Bankdaten, Geburtsdatum, Informationen, die für die Bearbeitung und Erledigung Ihrer Mitgliedschaft notwendig sind.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
um Sie als unser Mitglied identifizieren zu können; um die Erfüllung vertraglicher Pflichten sicherstellen zu können; zur Korrespondenz mit Ihnen; zur Rechnungsstellung und Abrechnung; zur Erfüllung unseres Verbandszwecks; zur Versendung unserer Mitgliederzeitschrift „Jagd und Jäger“; zur elektronischen Versendung von Verbandsinformationen; zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Mitgliedschaft und/oder der Anfrage sowie für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft erforderlich.
Die Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen in unserer Mitgliederzeitschrift „Jagd und Jäger“ und die damit verbundene Datenverarbeitung Ihres Geburtsdatums erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zu den genannten Zwecken aufgrund Ihrer erteilten Einwilligung zulässig. Sie haben das Recht gem. Art 7 Abs. 3 DSGVO, jederzeit uns gegenüber diese Einwilligung zu widerrufen.
Die für die Mitgliedschaft von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertrags- und/oder Mitgliedschaftsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an die Verbandsuntergliederungen, von uns eingesetzte Auftragsdaten-verarbeiter und sonstige Dienstleister im Rahmen der Durchführung und Abwicklung des Mitgliedsvertrages, Ihrer Bestellung bzw. Ihrer Anfrage sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dies sind vor allem die Regional-, Kreisgruppen, Hegeringe und Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Banken, Telekommunikation, Inkasso, Logistik- und Versanddienstleistungen sowie Druckdienstleistungen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
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• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Vereinssitzes wenden. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@ljv-rlp.de