Detaillierte Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Über das Tierseucheninformationssystem (TSIS) können sich alle Bürgern (Jäger, Landwirte usw.) zu den ASP Restriktionszonen informieren.
Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Löffler Institut: https://tsis.fli.de/
Die aktuellen Fallzahlen können Sie hier einsehen.
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Unser Partner CopterPro bietet für Mitglieder des LJV eine kostenlose Schulung für Drohnenpiloten im ASP gebiet an. Dort erfahren Sie mehr über die Kadaversuche innerhalb der ASP-Restriktionszone.
Wöchentliches ASP-Update vom 21.08.2024
Die aktuellen ASP-Fälle belaufen sich auf insgesamt 5.943 infizierte Wildschweine.
In Brandenburg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) wurde am gestrigen Tag ein weiterer positiver Kadaverfund vom FLI bestätigt. Somit liegt dort die Zahl der Fälle bei insgesamt 73.
Hessen verzeichnet im Landkreis Groß-Gerau mittlerweile 106 Fälle, der Landkreis Darmstadt-Dieburg 5 und der Landkreis Bergstrasse nach wie vor 2 ASP-Fälle. Die Gesamtzahl der positiven Wildschweine liegen in Hessen somit bei 113.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit dem 15.08. keine weiteren positiven Kadaverfunde. Somit liegen die Zahlen bei insgesamt 41. Davon 33 Fälle im Landkreis Mainz-Bingen und 8 im Landkreis Alzey-Worms.
Auch Baden-Württemberg hat noch keine weiteren Fälle seit dem 09.08. gemeldet. Die positiven Funde liegen daher noch bei einem Fall.
Sachsen hat, nach wie vor, keine neuen Fälle im Monat August 2024 gemeldet. Von einer erfolgreichen Tilgung der Tierseuche kann zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht gesprochen werden.
Nach wie vor beschäftigt sich das FLI mit der Frage der Übertragung. Hier seien noch viele Fragen offen.
Quelle:Deutscher Jagdverband, Dr. Marie Sange
Wöchentliches ASP-Update vom 16.08.2024
Die aktuellen ASP-Zahlen in Deutschland belaufen sich auf ingesamt 5.926 Fälle.
Brandenburg:
Am 13.08. wurden drei weitere Fälle und am 15.08.ein weiterer Fall in der Restriktionszone im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bestätigt. Somit belaufen sich die bisherigen ASP-Fälle dort auf 66. Aus anderen Landkreisen wurden keine neuen Fälle gemeldet. Somit liegen die Zahlen in Brandenburg bei insgesamt 3.341.
Sachsen:
Die ASP-Fälle in Sachsen liegen unverändert bei 2.393 positiv getesteten Wildschweinen.
Hessen:
Die Gesamtzahl der ASP-Fälle in Hessen liegt bei 104. Davon 97 im Kreis Groß-Gerau, 5 Fälle in Darmstadt-Dieburg und seit gestern der zweite Fall im Landkreis Bergstrasse.
Seit heute Morgen gilt eine neue Allgemeinverfügung im Landkreis Bergstrasse, aufgrund der Erweiterung der Sperrzone II (infizierte Zone, lila) und betrifft ganz oder teilweise folgende Kommunen: Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Lorsch, Zwingenberg, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lautertal (Odenwald), Lindenfels, Fürth, Birkenau, Rimbach, Wald-Michelbach, Grasellenbach, Abtsteinach, Gorxheimertal.
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest bei einem Hausschwein nachgewiesen worden. Betroffen ist demnach ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim). Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III (zehn Kilometer) eingerichtet. In der Zone befinden sich 13 Hausschweine in insgesamt 7 Betrieben.
Die Gesamtzahl der positiv getesteten Wildschweine in Rheinland-Pfalz liegt bei 40.
Am 15.08. wurde ein weiterer Kadaver im Landkreis Alzey-Worms mit dem ASP-Virus bestätigt. Somit liegt die Anzahl der ASP-Fälle im Landkreis Alzey-Worms bei 8. Im zweiten betroffenen Landkreis Mainz-Bingen ist die Zahl der ASP-Fälle auf 32 angestiegen.
Baden-Württemberg:
Nachdem ein auffälliges Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis erlegt wurde, gab es bisher keine neuen Funde.
Die Festlegung der Restriktionszonen ist ein Baden-Württemberg soweit abgeschlossen (Karte) und somit auch die Aufwandsentschädigungen für die Probennahme gewährt, auch für vermeintlich gesund erlegte Wildschweine.
In der sog. Sicherheitszone des Rhein-Neckar-Kreises (RNK), welche sich an die Pufferzone des-Kreises anschließt und die verbleibenden Gebiete dieses Kreises abdeckt sowie ergänzend im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis wird künftig eine Aufwandsentschädigung für die Probenahme gewährt. Gleiches gilt für erlegte Wildschweine in der Pufferzone (Sperrzone I) sowie für erlegte Wildschweine in der infizierten Zone (Sperrzone II), sofern diese Tiere nicht einem Jagdverbot entsprechend der jeweiligen Allgemeinverfügung des Kreises unterliegen (Ausnahmen z.B. Erlegen von Tieren mit Krankheitserscheinungen, Unfallwild).
Für diese Probenahme bei erlegten Wildschweinen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Wildschwein gewährt.
Quelle: Deutscher Jagdverband, Dr. Marie Sange
Wöchentliches ASP-Update vom 05.08.2024
Die aktuell bestätigten ASP-Zahlen liegen in Deutschland bei 5.880 Fällen.
Hessen verzeichnet aktuell 83 offiziell bestätigte Fälle.
Im Landkreis Groß-Gerau liegen die positiven Kadaverfunde innerhalb der Restriktionszone bei 78.
In Hessen ist seit dem 31.7.2024, neben den Landkreisen Groß-Gerau und Bergstrasse, ein weiterer Landkreis von der ASP betroffen. Dort wurde bei Pfungstadt-Eschollbrücken (Landkreis Darmstadt-Dieburg) ein totes Wildschwein gefunden, welches positiv auf das Virus getestet wurde. Am Freitag, den 02.08.2024 wurde in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt ein weiterer Kadaver gefunden.
Seitdem hat sich im Kreis Darmstadt-Dieburg die Zahl auf insgesamt 4 erhöht. Der neuen Funde liegen inmitten des Landkreises, weshalb es erforderlich wird, neue Sperrzonen auszuweisen. Deren Verlauf wird jetzt festgelegt (Karte 2 zeigt Resrtiktionszonen vor den Funden im Landkreis Darmstadt-Dieburg) .
In Rheinland-Pfalz steigen die ASP-Zahlen innerhalb des Kerngebietes ebenfalls. Diese liegen bei insgesamt 25 Fällen.
Die Landkreis Mainz-Bingen verzeichnet 18 und der Landkreis Alzey-Worms sieben Fälle.
In Brandenburg liegen die aktuellen ASP-Zahlen bei 3.332 Fällen.
Seit dem 27.7.2024 wurden keine neuen Funde gemeldet.
Auch in Sachsen sind die ASP-Zahlen seit dem 08.07.2024 unverändert. Sie liegen bei insgesamt 2.393 Fällen.
Wöchentliches ASP-Update vom 29.07.2024
Die aktuellen bestätigten ASP-Fälle belaufen sich auf insgesamt 5.827 infizierte Wildschweine seit Ausbruch der ASP in Deutschland.
Hessen verzeichnet (Stand heute 09:00 Uhr) insgesamt 48 ASP-positive Kadaverfunde. Davon 47 im Landkreis Groß-Gerau und ein neuer Fund im Landkreis Bergstrasse. Daraufhin werden aufgrund der neuen Lage nun die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Die bisherige Restriktionszone von rund 100.000 Hektar ist in eine sogenannte Sperrzone II umgewandelt worden. Zusätzlich wird daran angrenzend ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 Hektar und wirkt als sogenannte Pufferzone. Sie erweitert das betroffene Gebiet um Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße. Im Landkreis Bergstraße sollen damit weitere rund 50 schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II fallen. In der Sperrzone I gelten Leinenpflicht und Jagdverbot nicht. Vielmehr wird zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen. Ziel ist laut Ministerium, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Einschränkungen gibt es bei den Jagdarten, da eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden müsse.
Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni, wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen (Siehe Karte). Mit einer angepassten Strategie soll jetzt das Vordringen der Tierseuche nach Süden unterbunden werden. Die Umbenennung und Neueinrichtung geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück. In den Zonen gelten Vorschriften, die ebenfalls auf EU-Verordnungen basieren. In Hessen erstellt das Landwirtschaftsministerium Muster-Allgemeinverfügungen, die dann von den betroffenen Landkreisen eigenverantwortlich umgesetzt werden. Dies wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Bei der Kadaversuche sollen, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze mit Drohnen und Hundeteams abgesucht werden. Ziel sei es, schnellstmöglich einen möglichen Eintrag festzustellen. Darüber hinaus haben jetzt die Fortführung des Elektrozaunes entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West Ausrichtung Priorität.
Darüber hinaus wurde die ASP im Landkreis Groß-Gerau in drei weiteren Hausschweinebeständen festgestellt. Ein Betrieb hält zudem etwa 50 Wildschweine in einem Gehege, die geschossen wurden. Somit erhöht sich die Anzahl der infizierten Schweinebetriebe dort auf sieben, mit insgesamt 1.496 gekeulten Hausschweinen.
Rheinland-Pfalz verzeichnet nach wie vor insgesamt 15 ASP-positive Wildschweine. Weder im Kreis Mainz-Bingen, noch im Kreis Alzey-Worms hat sich die Zahl der infizierten Tiere seit dem 23.07.2024 erhöht.