Tularämie in zwei Landkreisen bestätigt

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) teilt mit, dass in jeweils einem Revier in den Landkreisen Alzey-Worms und Bad Kreuznach Fälle von Tularämie bestätigt wurden.

Bitte beachten Sie das Merkblatt zu Tularämie für Jäger des LUA.

MERKBLATT zur Tularämie (Hasenpest) für Jäger

 

 

Tularämie

(„Hasenpest“)

  •  Eine meist mit Lymphknotenschwellung einhergehende bakterielle Infektionskrankheit zahlreicher Tierarten, die auf Menschen übertragbar ist (Zoonose). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor.
Erreger
  • Francisella tularensis, verschiedene Subspezies
Reservoir
  • Nagetiere, Hasen, Kaninchen und andere Säugetiere und Vögel
  • Zecken, Läusen, Flöhen, Stechfliegen
  • Kontaminiertes Wasser bzw. Erde
Vorkommen
  • Überwiegend nördliche Erdhalbkugel, vereinzelt auftretend
Meldepflicht
  • Beim Tier: Erregernachweis beim zuständigen Veterinäramt
  • Beim Mensch: Erregernachweis beim zuständigen Gesundheitsamt
Infektionsweg
  • Haut-    oder     Schleimhautkontakt        mit    Blut/Organen    infizierter      Tiere     oder            deren Ausscheidungen, z.B. beim Ausnehmen oder Abbalgen, Zerwirken und Zubereiten
  • Schmierinfektion bei der Berührung mit Harn oder Kot bzw. damit kontaminierter Erde, Stroh, Heu, Wasser, Felle und Bälge
  • Einatmen oder Verschlucken von Staub oder Tröpfchen (Aerosol)
  • Kratzverletzungen
  • Biss, Stich und Kontakt mit blutsaugenden Insekten (Zecken, Mücken, Stechfliegen)
  • Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch
  • Verschlucken von oder Schleimhautkontakt mit erregerhaltigem Oberflächenwasser
Krankheitsbild beim Tier
  • Hasen und Kaninchen sterben meist in wenigen Tagen an einer Blutvergiftung (Symptome sind u.a. Fieber und, vergrößerte Lymphknoten).
  • Bei chronischem Verlauf: Abmagerung, Milz- und Leberabszesse
  • Vermehrtes Auftreten von Fallwild bei Hasen ist verdächtig
  • Kranke Wildtiere sind matt, verlieren die Scheu und Schnelligkeit
  • Hunde haben eine hohe Resistenz, sonst Staupe ähnliche Symptome
Krankheitsbild beim Menschen
  • Ist abhängig von der Eintrittspforte, der Virulenz der Erreger und der Infektionsdosis.
  • Beim Eintritt des Erregers über kleine Hautläsionen oder einen Insektenstich erscheint nach der Inkubationszeit ein Knötchen, das sich zum Geschwür entwickelt. Das erscheinen des Knötchens ist von plötzlichem Fieber und Lymphknotenschwellung begleitet.
  • Neben Allgemeinsymptomen (Unwohlsein, Muskelschmerz, Lymphknotenschwellung, Fieber), kann das klinische Bild sehr vielfältig sein.
  • Inkubationszeit: 3-5 Tage (Spannbreite 1-21 Tage)
Empfohlene Schutzmaßnahmen
  • Größte Vorsicht bei Umgang mit verdächtigem Wild und Fallwild
  • Beim Umgang mit dem Wildkörper Staub- und Aerosolbildung vermeiden
  • Einmalhandschuhe (nach Gebrauch unschädlich entsorgen)
  • Staubdichte Atemmaske, Schutzbrille
  • Verdächtiges Wild ist für den Genuss untauglich, weiteres Zerlegen unterlassen
Haltbarkeit des Erregers
  • Abtötung erfolgt bei Erhitzung auf 60° C über 10 Minuten
  • Hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Kälte, alkalischen Reagenzien und Feuchtigkeit
  • In tiefgekühltem Wildbret bis zu 4 Wochen ansteckungsfähig
  • Wird durch übliche Desinfektionsmittel gegen Bakterien vernichtet
Was tun im Verdachtsfall?
  • Das Verbringen verdächtiger Tierkörper auf den Luderplatz ist verboten und gefährlich für den gesamten Wildbestand.
  • Eine Untersuchung von Tieren auf Tularämie ist im Landesuntersuchungsamt möglich (Institut f. Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz; Tel. 0261/9149-327 (Labor), -599 (Zentrale), Fax 0261/9149-55574 E-Mail: poststelle.itsd@lua.rlp.de).
  • Die Kosten der Untersuchung sind vom Einsender zu tragen.
  • Sofern keine Untersuchung veranlasst wird, sind verdächtige Tierkörper und Tierkörperteile über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu beseitigen.
  • Für Bürger wäre der örtlich zuständige Jagdausübungsberechtigte zu benachrichtigen, ist dieser nicht erreichbar, wäre die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung, Polizei- oder Forstdienststelle zu informieren.

Herausgeber:    Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz – Mainzer Straße 112, 56028 Koblenz        1

– Stand:            – 09.12.2014

Merkblatt zu Tularämie für Jäger