Bundeslandwirtschaftsministerin stellt erneut klar: Jagdausübung auch bei Ausgangssperre möglich

Nach wie vor herrscht Verunsicherung unter Jägerinnen und Jägern bezüglich der Jagdausübung während der Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. In einem persönlichen Schreiben an LJV-Präsident Dieter Mahr stellt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erneut klar: Jagd bleibt auch bei Ausgangssperre möglich!

Im Schreiben heißt es: „Innerhalb der Bundesregierung konnte ich eine Einigung herbeiführen, dass auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes für die Jagdausübung eine Ausnahme von der Ausgangssperre gilt. Somit bleibt die Ansitz- oder Pirschjagd als Einzeljagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre zulässig.“

Bereits am 1. April teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit, dass die Jagd „zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als triftiger Grund anzusehen“ sei und daher Ausnahmen von den Corona-Beschränkungen genieße (wir berichteten).

Am 30. April – rechtzeitig zum Aufgang der Bockjagd – teilte der LJV mit, die rheinland-pfälzische Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt a. d. Weinstraße bestätige die Befreiung von Ausgangsbeschränkungen für die Jagdausübung in Form der Einzeljagd auf alles Schalenwild.

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner stellte in ihrem jüngsten Schreiben die guten Gründe für die Ausnahme der Ausgangssperren für die Jagdausübung klar. „Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie der Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden erfordern auch in Pandemiezeiten den Einsatz unserer Jägerinnen und Jäger. Ich bin für diesen Einsatz sehr dankbar“, betonte Klöckner.