Jagdausübung in der Corona-Pandemie: Triftiger Grund

Auf die Anfrage des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 24.3.2021 bezüglich einer Ausnahme von Corona-Beschränkungen für die Jagdausübung erhielten wir heute eine positive Antwort.

Laut dem Corona Team Anfragen des MSAGD sei die Jagd „zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stets als triftiger Grund anzusehen“.

Die Antwort des Ministeriums als E-Mail können Sie hier als PDF lesen und herunterladen.

Wir empfehlen Ihnen, den Ausdruck zusammen mit Ihrem Jagdschein mit zur Jagd zu nehmen, um etwaige Diskussionen zu vermeiden.

Waidmannsheil!

Foto: LJV RLP