Reguläre Jagdzeiten unverändert

Anlässlich der von der Oberen Jagdbehörde auf Antrag von Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz aufgehobene Schonzeit für Teile von Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild vom 15. bis 30. April 2020 für alle in Eigenregie bewirtschafteten staatlichen Eigenjagdbezirke, entstanden in Teilen der rheinland-pfälzischen Jägerschaft Unsicherheiten. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) stellt klar: Die zum 1. Mai festgesetzten gesetzlich festgelegten Jagdzeiten bleiben unverändert.

Neben den in Eigenregie bewirtschafteten staatlichen Eigenjagdbezirken machten auch verpachtete Gemeinschaftliche Jagdbezirke und Eigenjagdreviere von der Möglichkeit Gebrauch, ebenfalls einen entsprechenden Antrag zu stellen, und eröffneten zum Teil, speziell auf Rehwild, bereits seit dem 15. April das Feuer.

Der LJV kritisiert ausdrücklich die auf Antrag mögliche Verkürzung der Schonzeit. Wildbiologen haben nachgewiesen, dass durch die Verlängerung der Jagdzeit erhebliche Nachteile sowohl für das wiederkäuende Schalenwild als auch für den Lebensraum Wald entstehen.

Foto: Hamnann/DJV