Reh und Hirsch vogelfrei

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium lässt das Feuer auf Reh, Hirsch und Co. eröffnen. Unter dem Deckmantel des Waldschutzes verkürzt das Ministerium praktisch die Schonzeit um zwei Wochen, zunächst nur für den eigenen Landesbetrieb Forsten. Nach heftiger Kritik des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), von Inhabern angrenzender Reviere und Hochwild-Hegegemeinschaften über dieses einseitige Vorgehen, sollen nun alle rheinland-pfälzischen Reviere ungeachtet der örtlichen Wildschadenssituation nachziehen.

Die Leitung des Landesbetriebes Landesforsten im Ministerium hatte bereits Mitte März ohne Zustimmung der Verbände und ohne Anhörung im Landesjagdbeirat über die Obere Jagdbehörde für alle Forstämter eine Verfügung erwirkt, die Schonzeit schon ab dem 15. April 2020 für Teile von Reh-, Rot- und Muffelwild aufzuheben. Nun sollen wohl auch alle anderen Reviere in Rheinland-Pfalz nachziehen und ebenfalls eine Verkürzung der Schonzeit beantragen. Hierzu ruft jedenfalls eine von Landesforsten stammende Pressemeldung vom 7. April 2020 auf. „Das werden auch viele machen müssen, da durch den frühzeitigen Jagdbeginn bei Landesforsten hohe Wildschäden im Wald drohen. Vor allem das Rotwild wird versuchen, dem Jagddruck durch Landesforsten ausweichen und in die benachbarten Reviere wechseln, wo sie dann Fraßschäden anrichten können, für die meist die Pächter einzustehen haben“, erklärt LJV-Präsident Dieter Mahr. „Das kann sich kein privater Waldbesitzer oder Jagdpächter leisten. Sie werden quasi dazu gezwungen, nun ebenfalls eine Verkürzung der Jagdzeit zu beantragen“, betont Mahr.

Wildbiologisch ist die Verkürzung der Schonzeit allerdings kritisch zu betrachten. „Zurzeit schaltet das Verdauungssystem der wiederkäuenden Schalenwildarten wie Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild in den ‚Sommermodus‘ um. Ihr Energiebedarf ist entsprechend hoch“, so LJV-Präsident Mahr. Um diesen Bedarf zu decken, müsste das Wild auf Freiflächen gehen, um dort zu fressen. Der frühzeitige Jagddruck vertreibt sie aber von den derzeitig wichtigen Nahrungsquellen und treibt sie zurück in den Wald, wo sie Schäden anrichten können. „So wird ein Teufelskreis geschaffen“, sagt Mahr. „Es ist traurig, dass, den Wildtieren keine vollständige winterliche Ruhephase mehr gegönnt wird.“ Eine fachliche Diskussion über eine Anpassung der Jagdzeiten ist vom LJV nie abgelehnt worden.

Mit der nun angestrebten Verkürzung der Schonzeit suggeriert das Ministerium, dass es auf einem frühzeitigen Jagdbeginn ankommt, um die rheinland-pfälzischen Wälder zu schützen. Es entsteht der Eindruck, dass der Staatswald in einem so problematischen Zustand zu sein scheint, dass es auf diese 14 Tage Bejagungszeit im April ankommen würde. Auch das Argument, der Klimawandel mache eine schärfere Bejagung erforderlich, sieht Mahr kritisch: „Hier geht es in erster Linie um rein ökonomische Interessen, die auf dem Rücken der Wildtiere durchgesetzt werden.“

Prinzipiell ist es möglich, einen Antrag auf frühzeitigen Jagdbeginn zu stellen, wenn es die Schadenssituation vor Ort erfordert. Im Vorliegenden Fall wurde aber keine Differenzierung der einzelnen Regiejagdbezirke vorgenommen und keine Überprüfung des Schädigungsgrades über eine jeweilige waldbauliche Stellungnahme festgestellt. Es ist auch nicht erkennbar, ob Mindestabschusspläne möglicherweise nicht erfüllt wurden. „Hier packt das Ministerium einfach die Gießkanne aus und genehmigt die Verkürzung der Schonzeit in den eigenen Revieren. Jetzt hofft man wohl in den Amtsstuben, dass möglichst viele nachziehen, um die Kritik am eigenen Vorgehen abzufedern“, ärgert sich LJV-Präsident Mahr, der in dem Vorgehen einen klaren Verstoß gegen § 32 Landesjagdgesetz sieht, der die Voraussetzung für eine Schonzeitverkürzung regelt. „Wir hoffen daher, dass viele Forstämter von den erweiterten Jagdmöglichkeiten nicht Gebrauch machen und stattdessen weiter konstruktiv mit der örtlichen Jägerschaft an klimastabilen Wäldern arbeiten.“

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