WIEBKE HÜSTER
Alle Rechte vorbehalten © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main. Zur Verfügung gestellt von Frankfurter Allgemeine Archiv.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.03.2021
Ein niedersächsisches Landgut in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts: Hier lebt Hieronymus Carl Friedrich Freiherr von Münchhausen, Soldat, Landwirt und Jäger. Der Baron serviert Wildbret und unterhält seine Gäste mit Erzählungen unwahrscheinlichster Heldentaten in Feld und Wald und akrobatischer Stunts zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Doch mit der Kontrolle über seine Fabulierlust verliert er schließlich die Herrschaft über seine Narrative. Unter den Händen eines kriminellen, nach England geflüchteten deutschen Gelehrten werden die Abenteuer Münchhausens in der Fremde zu Geld. Durch die Rückübersetzung und Hinzuflunkereien des Sturm-und-Drang-Dichters Gottfried August Bürger sind sie bis heute unvergessen.
Die Tutorials des treffsicheren Lügenbarons – wie man sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zieht, auf einer Kanonenkugel fliegt oder mit dem Pferd durch die Fenster einer fahrenden Kutsche springt – vermitteln praktische Kenntnisse von unschätzbarem Angeberwert. Die ihm zugeschriebenen Jagdgeschichten sträuben jedem Hühnerhund das Nackenfell. Wie Münchhausen einige Dutzend Wildenten in Russland an sich bringt, obwohl ihm nur noch ein einziger Schuss in der Flinte geblieben ist, das muss Wilhelm Busch gekannt haben, als er Max und Moritz bei der Witwe Bolte Hühner stehlen ließ. Bei Wilhelm Busch binden Max und Moritz an verkreuzte Bindfäden Brotstückchen, die die Hühner dann fressen, wodurch sie sich anschließend final verwickeln. Bei Münchhausen ist es Speck, verbliebener Proviant im Jägerrucksack, den er kleinschneidet und an einer langen, zu einzelnen Fäden aufgedröselten Hundeleine festmacht und die Enten fressen lässt, worauf sie wie die „Perlen an der Schnur“ eingeholt werden können.
Der Baron von Münchhausen erfindet Bilder wie später von Salvador Dalí gemalt – etwa von dem Hirsch, dem inmitten des Geweihs ein Kirschbaum wächst, weil er ihn vor Jahren mit Kirschkernen beschossen hatte. Er lügt und lügt und lügt. Nur einmal nicht: „Ich ritt voran, um etwas aufzusuchen, und es dauerte nicht lange, so stand mein Hund vor einer Kette von einigen hundert Hühnern.“ „Ketten“ nennen die Jäger Familienverbände, in denen Perdix perdix, das Rebhuhn, bis zur Balzzeit im März/April lebt, und mit Hühnern meinen Jäger diese Rebhühner, nicht etwa Exemplare von Gallus gallus domesticus.
Dass es damals so viele wilde Hühner auf den Feldern gab, dass Haushühner nie geschlachtet wurden, sondern endlos weiter Eier legen durften, beweist auch eine andere literarische Quelle, das Märchen vom gestiefelten Kater. Der jüngste Sohn des Müllers erbt statt Mühle und Esel den Kater. Dieser verspricht, wenn der Sohn ihm Stiefel anfertigen ließe, bei der Existenzgründung behilflich zu sein. Als Erstes fängt er einen Sack voller Rebhühner und überreicht diese dem König im Namen seines Herrn, dem er nicht nur den Hühnerfang, sondern auch einen Grafentitel andichtet. Der König freut sich sehr. Bis er die Prinzessin dem vermeintlichen Adligen zur Frau gibt, muss der Kater erst noch ein Schloss an sich bringen, aber es sind die Rebhühner, mit denen der Aufstieg des kleinsten Müllersohns beginnt.Zweihundert Jahre nach dem Ableben Münchhausens ist das wunderschöne, grau-braune, höchstens 500 Gramm wiegende Rebhuhn nicht mehr ein Lebensmittel, das man vom Acker holt, sondern ein Tier, das unserer Unterstützung bedarf. Noch zwischen den Weltkriegen wurden 1,5 Millionen Hühner geschossen und damit 1,5 Millionen Mark verdient. Jeden Herbst durfte, um den Bestand zu erhalten, etwa die Hälfte der geschätzt vorhandenen Hühner geschossen werden. Ende der fünfziger, Anfang der sechziger Jahre gab es in Deutschland nur noch ein Drittel davon, etwa 515.000. 2020 müssen wir von einem Zehntel dieser Zahl ausgehen. Daran sind nicht die Jäger schuld, sie können zählen, und sie tun es auch. Wodurch also ist die Zahl der Rebhühner seit 1980 europaweit um 94 Prozent gesunken?
„Die guten Zeiten der Rebhühner endeten in den 1970er Jahren; durch Veränderungen in der Landwirtschaft wurde ihr Leben härter“, heißt es nüchtern auf der Internetseite der „Deutschen Wildtierstiftung“. Eines der Argumente in der Diskussion über Landwirtschaft lautet immer, man könne mit dem Biolandbau nicht eine Bevölkerung von 83 Millionen ernähren. Aber bevor es so richtig losging mit der Flurbereinigung und dem massenhaften Einsatz von Insektiziden und künstlichen Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf deutschen Feldern, zählte die gesamtdeutsche Bevölkerung 78 Millionen. Man kann aus diesen Zuwachszahlen nicht erkennen, dass eine derart drastische Umstellung der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugung notwendig gewesen sein soll, weil anderenfalls Hunger drohte. Damals waren Felder höchstens ein paar tausend Quadratmeter groß. Heute gibt es Äcker, die mehr als 100 Hektar groß sind: eine Million Quadratmeter. In den siebziger Jahren dachte man auch, es wäre toll, vor der Stadt Hochhaussiedlungen zu errichten und Hühnerfabriken zu bauen. Die deutsche Landwirtschaftsministerin nennt es Tierwohl, wenn Industrieschweine in ferner Zukunft im Stall Platz genug haben, sich hinzulegen, wir brauchen die EU, um das Rebhuhnrettungsprojekt der Universität Göttingen zu fördern.
Dabei braucht das Rebhuhn bloß Deckung: Mindestens zwanzig Meter breite Blühstreifen aus Wild- und Kulturpflanzen müssen Landwirte anlegen, damit Rebhühner geschützt vor dem Raubwild (Fuchs, Dachs, Habicht und Rabenvögel) brüten können und die nach 24 Tagen schlüpfenden Küken Würmer und Larven, Spinnen und Insekten finden, denn tierisches Eiweiß ist für die Kleinen lebensnotwendig. Wo sind die Hecken, die vom Bauer unbeachteten Wiesenstreifen, Kleinbüsche und Dornensträucher? Wo sind die Bauern, die mehr anbauen als Raps, Mais und Weizen? Wo stehen Sandbrombeere, Hirschholunder, Schneeball und Bittersüß, wo Melde, Schafgarbe und Hirtentäschelkraut? Münchhausen verband nichts Romantisches mit dem Rebhuhn. Man sollte nicht Romantiker genannt werden dürfen, wenn man es heute retten will. Auch wenn das schwieriger scheint als der Sprung durch ein Mähdrescherfenster.
WIEBKE HÜSTER
Alle Rechte vorbehalten © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main. Zur Verfügung gestellt von Frankfurter Allgemeine Archiv.
als Mitglied des LJV können Sie sich ganz leicht in den geschlossenen Mitgliederbereichen auf unserer Homepage anmelden. Um Zugang auf die Seiten „Jagende Rechtsanwälte“, „Blickpunkt Jagdrecht“, „Lehrrevier Weinsheim“, Revierlose Jäger“ sowie „Vordrucke und Dokumente“ zu erhalten, müssen sich Mitglieder mit ihrer Mitgliedsnummer (Stammnummer, bitte „.0“ weg lassen) und ihrem Passwort einloggen. Die Zugangsdaten werden abgefragt, sobald der entsprechende Bereich auf der Homepage angeklickt wird:
Die Mitgliedsnummer ist auf dem Mitgliedsausweis oder auf dem Adressetikett der jeweiligen Ausgabe von Jagd & Jäger zu finden.
Sollten Sie noch Probleme bei der Anmeldung haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Problems an Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V..
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, Fasanerie 1, 55457 Gensingen, Tel: 06727 89440, Fax: 06727 894422, E-Mail: info@ljv-rlp.de, vertreten durch den Präsidenten Herrn Dieter Mahr, die Vizepräsidenten Herrn Gundolf Bartmann, Herrn Kurt Schüler und Herrn Dr. Thomas Weber, den Schatzmeister Herrn Bernward Scharding.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schärfe von der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt a.M. Er ist unter der o.g. Anschrift des LJV RLP beziehungsweise unter datenschutz@ljv-rlp.de erreichbar.
Wenn Sie mit uns in geschäftlichen Kontakt treten, erheben wir folgende Informationen: Vorname, Nachname, Anschriften (Wohnort, Lieferung- und Rechnungsadresse), ggf. Mitgliedsnummer, Informationen, die für die Bearbeitung und Erledigung Ihrer Anfrage oder Bestellung notwendig sind.
Wenn Sie mit uns im Rahmen der Mitgliedschaft in Kontakt treten, erheben wir folgende Informationen: Vorname, Nachname, Anschrift, Anrede/Titel, Kontaktdaten (Tel., Fax, E-Mail), Bankdaten, Geburtsdatum, Informationen, die für die Bearbeitung und Erledigung Ihrer Mitgliedschaft notwendig sind.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
um Sie als unser Mitglied identifizieren zu können; um die Erfüllung vertraglicher Pflichten sicherstellen zu können; zur Korrespondenz mit Ihnen; zur Rechnungsstellung und Abrechnung; zur Erfüllung unseres Verbandszwecks; zur Versendung unserer Mitgliederzeitschrift „Jagd und Jäger“; zur elektronischen Versendung von Verbandsinformationen; zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Mitgliedschaft und/oder der Anfrage sowie für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft erforderlich.
Die Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen in unserer Mitgliederzeitschrift „Jagd und Jäger“ und die damit verbundene Datenverarbeitung Ihres Geburtsdatums erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zu den genannten Zwecken aufgrund Ihrer erteilten Einwilligung zulässig. Sie haben das Recht gem. Art 7 Abs. 3 DSGVO, jederzeit uns gegenüber diese Einwilligung zu widerrufen.
Die für die Mitgliedschaft von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertrags- und/oder Mitgliedschaftsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an die Verbandsuntergliederungen, von uns eingesetzte Auftragsdaten-verarbeiter und sonstige Dienstleister im Rahmen der Durchführung und Abwicklung des Mitgliedsvertrages, Ihrer Bestellung bzw. Ihrer Anfrage sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dies sind vor allem die Regional-, Kreisgruppen, Hegeringe und Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Banken, Telekommunikation, Inkasso, Logistik- und Versanddienstleistungen sowie Druckdienstleistungen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Vereinssitzes wenden. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@ljv-rlp.de