ASP-Infoseite online
Seien Sie immer auf dem neusten Stand und informieren Sie sich zur aktuellen Lage in Sachen Afrikanische Schweinpest.
Auf unserer speziell eingerichteten Informationsseite finden Sie nun tagesaktuell alle Hinweise zur Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz. Dort können Sie die Lageberichte sowie die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen herunterladen. Unter der Rubrik „Infos für Pächter“ finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Themen Bejagungsverbot, Wildschadens-ersatzverpflichtung, Verpflichtung zur Mithilfe u.v.m.
Bitte nutzen Sie im Rahmen Ihrer Kommunikation stets diese abgesicherten Informationen.
Hier gelangen Sie direkt zur Homepage: Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest.
Der Zaun kommt.
Nachdem der LJV sich in den letzten Tagen massiv für einen Zaun entlang der B9 bzw. der Bahntrasse ausgesprochen hat, wird dieser nach einer Pressemeldung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) jetzt zeitnah aufgestellt. Der LJV begrüßt dies ausdrücklich, da der Zaun eine weitere Ausbreitung der ASP nach Westen, d.h. ins Landesinnere und damit in die waldreichen Gebiete, verhindert.
Beitrag zur ASP in der Sendung SWR Aktuell, vom 18.07.2024
Informationen für Landwirtinnen und Landwirte
Wer zahlt den Wildschaden, wenn in meinem Revier Bejagungsverbot herrscht?
Der Präsident und Justiziar des Landesjagverbandes Rheinland-Pfalz e.V., Dieter Mahr, hat für Sie einige wichtige juristische Fragen unter die Lupe genommen, die sich im Rahmen des ASP-Ausbruchs für Pächter stellen.
Ausführliche Informationen zur (1) Kündigung der Pacht, (2) Minderung der Pacht und dem (3) Umgang mit Wildschäden, finden Sie hier.
Im Hinblick auf das Thema Wildschäden ist festzuhalten, dass der Jagdausübungsberechtigte während eines seuchenrechtlichen Jagdverbotes für die in diesem Zeitrahmen entstehenden Schäden von der Wildschadensersatzverpflichtung freigestellt wird, da dem Pächter grundsätzlich die Möglichkeit gegeben sein muss, Wildschadensverhinderung aktiv auszuüben und dies im Rahmen eines Jagdverbotes nicht gegeben ist.
Das MKUEM beantwortet die Frage: „Wie wird mit Wildschadensersatz in den Restriktionsgebieten mit Jagdverbot umgegangen?“ wie folgt:
„Wird aus tierseuchenrechtlichen Gründen ein Jagdverbot angeordnet, so kann Wildschaden entstehen. Der Jagdausübungsberechtigte ist in diesem Fall nicht entschädigungspflichtig. Eigentümer von Grundflächen, an denen es aufgrund der angeordneten Jagdruhe zu Wildschaden gekommen ist, können einen Entschädigungsanspruch gegen die anordnende Behörde geltend machen, wenn im jeweiligen Einzelfall der aus dem Jagdverbot resultierende Wildschaden zu einer unzumutbaren Belastung führt, der nicht durch andere Maßnahmen abgeholfen werden kann. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Wildschaden in der Zeit des Jagdverbots entstanden ist, dieses kausal für den Wildschaden ist und er ohne das Jagdverbot hätte verhindert werden können.“
Zusätzliche Informationen des MKUEM finden Sie hier.
Bei weiterführenden Fragen stehen Ihnen die Justiziare des Landesjagdverbandes, RA Dieter Mahr und RA Klaus Nieding, zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Anfragen an info@ljv-rlp.de.
Hundeführer unterstützen die Eindämmung der Seuche
Seit Wochen sind sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz unzählige Hundeführer mit ihren speziell ausgebildeten Kadaversuchunden in den ASP-Gebieten unterwegs. Die Gespanne aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen werden tagtäglich enorm gefordert und erbringen trotz teils schwerer Bedingungen (schwieriges Gelände, hohe Temperaturen, Stechmückenplagen) Höchstleistungen. An dieser Stelle möchten wir allen Hundeführer ein herzliches Waidmannsdank für ihr Engagement aussprechen. Die Kadaversuchhunde tragen neben der Befliegung mit Drohnen dazu bei, infizierte Tiere und Kadaver schnellstmöglich zu entdecken und unschädlich zu beseitigen. Damit leisten sie einen großen Beitrag im Rahmen der Eindämmung der Afrikanischen Schweinpest.
Kitzrettungsteams unterstützen in den ASP-Gebieten
Für die rheinland-pfälzischen Kitzrettungsteams ist das frühe Aufstehen noch lange nicht vorbei. Ohne zu zögern haben die Teams sich dazu bereiterklärt ihre Expertise auch in den ASP-Gebieten zum Einsatz zu bringen. Die versierten Drohnenpiloten unterstützen sowohl die Erkundungsflüge zur Identifizierung einzelner Wildschweine und ganzer Rotten in den infizierten Zonen als auch bei der Getreideernte. Da die Landwirte in den ASP-Gebieten im Rahmen der Allgemeinverfügungen dazu verpflichtet sind, die Äcker vor der Ernte auf das Vorkommen von Wildschweinen hin zu überprüfen, habe sich die Drohnenpiloten dazu bereiterklärt diese Aufgabe zu übernehmen und fliegen nun unermüdlich die Äcker innerhalb der ASP-Gebiete ab.
CopterPro bietet als Partner des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. einen kostenlosen Fortbildungskurs für Einsätze in den ASP-Gebieten an. Der Onlinekurs beinhaltet folgende Themen:
- Erklärung der Grundlagen zur ASP
- Technische Voraussetzungen für den Einsatz in ASP-Gebieten
- Technische Anleitungen für Missionsplanung & das Erstellen von Markierungspunkten!
- Anleitung zum Export und zur Bereitstellung der Flugdaten an Behörden
- Interview mit Piloten aus den ASP-Gebieten
- Häufig gestellte Fragen von Piloten aus ASP-Gebieten
Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Pressemeldung des DJV – SVLFG passt Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift an
- Juli 2024 (DJV) Berlin
Auslegungshinweise aktualisiert: Für Erntejagden sind Drückjagdböcke nicht zwingend notwendig. DJV appelliert dennoch an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.
Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) hat in Bezug auf Erntejagden klargestellt, dass die Verwendung von Drückjagdböcken nicht immer zwingend ist. Damit bestätigt sie die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Der Verband hat sich bereits bei der Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift Jagd im vergangenen Jahr entsprechend geäußert. Der DJV weist gleichzeitig auf die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen bei Erntejagden hin und ruft zur strikten Beachtung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf. Erntejagden sind effektiv, um den regionalen Bestand des Schwarzwildes zu reduzieren. Das dynamische Geschehen während einer Erntejagd auf relativ kleiner Fläche stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beteiligten.
Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt, dass ein Schuss erst abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Im vergangenen Jahr hatte die SVLFG in den unverbindlichen Auslegungshinweisen dazu geschrieben: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Der DJV hat anschließend darauf hingewiesen, dass die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen zwar immer empfehlenswert, aber nicht immer zwingend erforderlich ist – etwa, wenn kupiertes Gelände ausreichend Kugelfang bietet. In den aktuellen Auslegungshinweisen heißt es jetzt allgemeiner, dass eine Gefährdung beispielsweise dann gegeben ist, „wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwendung erhöhter Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen gibt es hier.
Bildquelle: Edmund Kohl privat