Invasive gebietsfremde Arten (IGA) gefährden heimische Ökosysteme

Raubsäuger aus anderen Faunenräumen wie Marderhund, Waschbär und Mink treten zusätzlich zu heimischen Fressfeinden wie Fuchs und Marderartige auf und erhöhen damit den Prädationsdruck auf heimische Beutetiere; sie können insbesondere für isolierte Restpopulationen bestandsbedrohend sein.

Neue Arten können die Verbreitung von Krankheiten und Parasiten fördern, indem sie als zusätzliche Überträger auftreten (Marderhund ist Vektor für den Kleinen Fuchsbandwurm) oder neue Erreger und Parasiten einschleppen (Waschbär ist Träger des Waschbärspulwurms). Dies kann Auswirkungen sowohl auf den heimischen Wildtier- und Haustierbestand, als auch auf die menschliche Gesundheit haben.

Vermehrungs- und ausbreitungsstarke Arten können zu Konkurrenten heimischer Arten werden. An Uferböschungen wo z.B. das Indische Springkraut wuchert, haben heimische, feuchtigkeitsliebende Pflanzen keine Chance zu wachsen. Beispielsweise blockiert die Rostgans Nistkästen für Turmfalke und Schleiereulen und verdrängt damit diese heimischen Arten aus angestammten Brutgebieten.

Durch eine Bastardisierung können Arten in ihrem Bestand gefährdet werden. In diesem Sinne ist z.B. die aus Nordamerika stammende Schwarzkopfruderente der Hauptbedrohungsfaktor für die südeuopäische Population der Weißkopfruderente.

IGA verursachen ökonomische Schäden:

Kosten entstehen durch Frasschäden an Kulturpflanzen, Beschädigung von Gebäuden, aber auch durch gezielte Bekämpfungsmaßnahmen zum Eindämmen oder Entfernen der fremden Arten.

Beispielsweise führt der steigende Bestandstrend der Kanadagans auf Grünland- und Wintergetreidestandorten vermehrt zu Frasschäden, darüber hinaus werden Parkanlagen und Badeplätze verschmutzt. Im Zeitraum von 2001 bis 2013 sind dem Bundesland Oberösterreich durch Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen für den Asiatischen Laubholzbockkäfer Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro entstanden.

Gesetzliche Vorgaben regeln den Umgang mit IGA:

Internationale Ebene 

Die seit 1.1.2016 in Kraft getretene  EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zur “Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten” enthält Bestimmungen für die Prävention, Eindämmung und Eradikation zum Schutz der Biodiversität in Europa.

Die Biodivesritätskonvention (CBD: Convention on Biological Diversity) aus den Jahren 1992, 2000, 2002 legte den Grundstein zur Bewahrung heimischer Artenvielfalt und verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft Vorsorge gegen invasive Arten zu treffen und diese ggf. zu bekämpfen.

Nationale Ebene

Das BNatSchG (Stand 2010) regelt in § 40 den Umgang mit gebietsfremden Arten und berücksichtigt dabei den auf dem Vorsorgeprinzip beruhenden dreistufigen, hierarchischen Ansatz der CBD.

Quelle: Deutscher Jagdverband