Tollwut-Monitoring für 2025

Aufruf zum Nachweis der Tollwutfreiheit in Rheinland-Pfalz

Laut EU-Tiergesundheitsrecht in Kombination mit der Tollwut-Verordnung wird eine Untersuchung aller Indikatortiere zur Früherkennung einer Tollwut Infektion in der Wildtierpopulation gefordert. Entscheidende Indikatortiere sind “verendete (auch Fallwild) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige erlegte, Wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären” (MKUEM, Blicke, 2024). Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet die aufgeführten Indikatortiere nach Anweisung der örtlichen zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landesuntersuchungsamt zukommen zu lassen.

Der Probenbegleitschein „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ findet sich immer aktuell auf der Homepage des LUA (https://lua.rlp.de unter Service > Downloads > Tierseuchen & Tiergesundheit oder direkt über diesen