Neue Saison im LJV-Saugatter startet

Nach der Winterpause startet das LJV Saugatter ab 1. März in die neue Saison.

Alle Termine sind ab sofort HIER buchbar.

Die Übungstermine sind jeweils Freitags, sowie jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat, 13.30 Uhr beginnend und Samstags um 9.30 Uhr.
Speziell für Junghunde gibt es jeden ersten und dritten Dienstag im Monat einen Junghundetag, Beginn um 14.30 Uhr.

Wir bitten zu beachten, dass Sie 30 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort sein sollen.

Wildschwein

Worum geht es beim LJV Saugatter?

Jagdhunde müssen praxisnah und tierschutzgerecht ausgebildet werden. Dazu gehört auch das Üben in speziellen Gattern mit lebendem Wild. Das “LJV-Saugatter Hunsrück” bietet dafür ideale Bedingungen. Unter der Anleitung von erfahrenen und geschulten Gattermeistern lernen die Hunde, das Wild selbstständig zu finden und durch Verbellen auf die Läufe zu bringen, ohne das Wild oder sich selbst zu gefährden.

Im LJV-Saugatter Hunsrück gibt es zwei Übungsgatter und einen Prägungskorridor. So können die Hunde je nach Ausbildungsstand gezielt am Schwarzwild arbeiten.

Die Ausbildung ist sowohl für Hund als auch für Wildtier tierschutzkonform. Studien der Tierärztlichen Hochschule Hannover zeigen, dass die Hundearbeit im Ausbildungsgatter weder für die Wildschweine noch für die Hunde Stress verursacht.

Das Zehdenicker Modell – die vier Phasen Methode

Die Arbeit im LJV-Saugatter Hunsrück hat nach der im Folgenden beschriebenen „4-Phasen-Methode“ zu erfolgen. Das Durchlaufen der „4-Phasen-Methode“ in den Übungseinheiten wird vom Gattermeister unter Berücksichtigung des individuellen Verhaltens des Hundes festgelegt.

Die Anzahl der Übungen im LJV-Saugatter Hunsrück ist für jeden Hund auf vier Übungseinheiten zu beschränken. Die Verhaltensprüfung kann maximal einmal wiederholt werden.

Phase Ausbildungsschritt Übungsziel
1 Hund wird an langer Feldleine bis auf Sicht an Schwarzwild (SW) herangeführt. Interesse an SW wecken. Lautgeben am SW motivieren. Hund lernt, dass das SW wehrhaft ist und nicht immer flüchtet.
2 Sichtig an SW geschnallter Hund mit Hundeführer-Unterstützung. Weitere Stärkung oder Dosierung der Passion am SW. Hund lernt Ausweichen / Nachsetzen / lautes Jagen
3 Hund wird zur selbstständigen Suche / Arbeit geschickt und vom HF unterstützt. Hund lernt weitgehend selbstständiges Finden / Arbeiten / Taktieren.
4 Hund wird zur selbstständigen Stöberarbeit geschnallt. Hund findet innerhalb von 5 Minuten und arbeitet mindestens 3 Minuten am SW
Die Rahmenbestimmungen zur Nutzung

Die Rahmenbestimmungen gewährleisten die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Nutzen und den möglichen Belastungen von Wildschweinen und Hunden. Sie gelten als obligatorische Voraussetzungen für den Gatterbetrieb.

  1. Es arbeitet immer nur ein Hund am Schwarzwild. Kein weiterer Hund befindet sich zur gleichen Zeit im Arbeitsgatter
  2. Bei einem Hund, der zum ersten Mal im Gatter arbeitet, soll der Gattermeister dessen Grundverhalten feststellen, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
  3. Die Begegnung zwischen Hund und Wildschwein wird auf 5 Minuten limitiert und ist dann abzubrechen. Hunde, die sich nicht vom Schwarzwild abrufen oder abnehmen lassen, werden für die Ausbildung im Gatter zurückgestellt, bis sich ihr Gehorsam gefestigt hat.
  4. An einer Wildschweingruppe dürfen pro Tag maximal 6 Hunde arbeiten.
  5. Bei Anzeichen von Stress bei den Wildschweinen oder beim Hund sowie bei einer erkennbar einseitigen Überlegenheit wird die Arbeit vom Gattermeister abgebrochen.
  6. Bei Hunden, die mit Selbstgefährdung am Wildschwein agieren, wird die Arbeit abgebrochen und der Hund von der Gatterarbeit ausgeschlossen.
  7. Bei Verletzungen des Hundes oder des Wildschweines wird die Arbeit sofort abgebrochen, der Gattermeister leistet Erste Hilfe und entscheidet über die Hinzuziehung eines Tierarztes.
  8. Im Gatter finden keine Leistungsvergleiche von Hunden verschiedener Hundeführer oder Hunderassen statt. Die Gatter dienen lediglich der Vorbereitung und der Verhaltensprüfung auf jagdliche Eignung und tierschutzkonformen Schwarzwildjagd.
  9. Je Hund können maximal 4 Übungseinheiten erfolgen.
  10. Hundeführer, die den Anweisungen des Gattermeisters nicht Folge leisten, werden von der Arbeit im Gatter ausgeschlossen.