Neue Allgemeinverfügung zur ASP für den Bereich Ingelheim

Die Funde mehrerer infizierter Wildschweine im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und auf der Mariannenaue im Rhein (wirken sich auch auf den Landkreis Mainz-Bingen aus.  Deshalb wurde die sogenannte Sperrzone II-B eingerichtet, die von den Mainzer Stadtteilen Gonsenheim, Finthen und Mombach über den Budenheimer Lennebergwald nach Schwabenheim, Ingelheim, Gau-Algesheim und das Naturschutzgebiet Fulderaue – Ilmenaue in Bingen-Gaulsheim reicht. Ein zentrales Ziel ist zu verhindern, dass die ASP den Lennebergwald erreicht. Dafür wird der Wald mit einer einer Kombination aus Elektrozaun und mittelfristig einem festen Zaun abgegrenzt.

In der Sperrzone II-B herrscht eine Anleinpflicht für Hunde und ein grundsätzliches Jagdverbot, um Ausweichbewegungen der in andere Regionen zu vermeiden. Lediglich auf Antrag bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen können Ausnahmen nach Risikobewertung für bestimmte Wildarten zugelassen werden, um Wildschäden zu vermeiden.