Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen

Ausschreibung zur LJV- Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2023

Die LJV Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen findet als Mannschafts- und Einzelwettbewerb

am 15. und 16. Juli 2023

 auf der Schießanlage der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken in Pirmasens, nach den Bestimmun- gen der DJV-Schießvorschrift in der neusten Fassung, statt.

 

Die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2023 steht unter dem Corona-Vorbehalt. Sie findet unter den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Coronaschutzbestimmungen statt. Diese werden kurz vor bzw. während der Durchführung bekanntgegeben.

Durchführung und Organisation:

Die örtliche Organisation und die Durchführung der Landesmeisterschaft obliegt der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken.

 

Grundlage des Schießens:

Das Schießen wird entsprechend der DJV-Schießvorschrift, neueste Fassung, in den Disziplinen

  • Kombination Büchse/Flinte
  • Kurzwaffe durchgeführt.

 

Es erfolgt eine Einteilung in die Leistungsklassen: Offene Klasse: Bronze, Silber, Gold, Altersklasse, Seniorenklasse, Jugendklasse, Damenklasse.

Die Wertung in den Einzelklassen kann nur erfolgen, wenn mindestens 3 Teilnehmer in einer Klasse zum Wettkampf antreten.

Für das Kurzwaffenschießen erfolgt keine Klasseneinteilung.

 

Schießleitung

Die Schießleitung obliegt Herrn P. Clemens, dem LJV- Landesobmann für das jagdliche Schießwe- sen.

Foto: Erley / DJV

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind Mitglieder des Landesjagdverbandes Rheinland- Pfalz, die zum Zeit- punkt der Anmeldung Ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem LJV vollständig erfüllt haben. Mitglieder anderer Landesverbände und LJV-Mitglieder, die für andere Landesjagdverbände bei der Bundesmeisterschaft starten, können als Gäste außerhalb der Wertung am Schießen teil- nehmen.

Bei der Anmeldung ist der gültige Jagdschein oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Gemäß Abschnitt 2.11 der DJV Schießvorschrift haben die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung anzutreten.

Gemäß § 6 Abs.2 UVV ist beim Schießen ein geeigneter Gehörschutz zu tragen. Zusätzlich ist eine Schutzbrille bei Skeetschießen zu tragen.

 

Es darf nur mit Schrotpatronen mit einer Schrotvorlage mit maximal 24g geschossen werden.

Bei den Büchsendisziplinen 100 Meter und Laufender Keiler wird eine elektronische Trefferanzeige genutzt. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer die Ergebnisse dieser Trefferanzeige.

 

Schützen, die aus gesundheitlichen Gründen die Disziplin Fuchs liegend nicht schießen können, steht als Alternative die Variante „Fuchs am Bergstock“ zur Verfügung.

Gemäß DJV – Schießvorschrift in der gültigen Fassung Anschlagsart 3 „Stehend angestrichen“ steht der Schütze aufrecht und frei. Die Waffe ist am Zielstock angestrichen, der Zielstock ist freiste- hend, gerade, ohne Anlage an Brüstungen etc. vor dem Schützen zu positionieren und wird nur durch den Schützen gehalten. Der Zielstock muss folgende Standardmaße aufweisen: rund, Länge 2 Meter, Durchmesser 30 mm, mit einer Toleranz von + / – 5%.

 

Anmeldung und Meldeschluss

Die Anmeldung erfolgt nur schriftlich über die Obleute für das Schießwesen der Kreisgruppen im LJV unter Angabe des Geburtsdatums und der im Besitz befindlichen Leistungsnadeln an den Lan- desschießobmann (P. Clemens, Langgasse 22, 55234 Flomborn, Fax. 06735/7399988, petercle- mens@gmx.de) oder die LJV-Geschäftsstelle (LJV-Geschäftsstelle, Fasanerie, 55457 Gensingen, Fax 06727/894422, info@ljv-rlp.de) bis zum 30. Juni 2023.

Jede Kreisgruppe kann eine Mannschaft aus 6 Schützen melden. Dabei spielt die Zugehörigkeit zu Leistungs- oder Altersklassen für die Meldung von Teilnehmer zu einer Mannschaft keine Rolle.

Die Ausgabe der Schießkarten erfolgt durch die Schießleitung bis 30 Minuten vor dem Start. Die Startzeiten der Teilnehmer werden den Kreisgruppen nach Anmeldung mitgeteilt.

 

Startgeld / Protestgebühr

Das Startgeld beträgt für das kombinierte Schießen € 35,00, für das Kurzwaffenschießen € 15,00. Für Teilnehmer in der Jugendklasse (bis 27 Jahre) wird kein Startgeld erhoben.

Gemäß Beschluss der Schießobleutetagung 2020 ist das Startgeld durch die Schießobleute der Kreisgruppen von den Startern zu erheben und zeitgleichmit der Anmeldung an den LJV zu über- weisen!

Kurzentschlossene Teilnehmer zahlen das Startgeld in bar am Wettkampftag zuzüglich einer Bear- beitungsgebühr von 10,- Euro (pro Disziplin). Den Schützen werden freie Startzeiten zugeteilt, dies führt eventuell zu längeren Wartezeiten.

Nenngeld ist Reuegeld!

Legt eine Schütze oder eine Mannschaft Protest ein, so beträgt die Protestgebühr € 50,00. Die Pro- testgebühr verfällt bei Ablehnung des Protestes. Das Schiedsgericht wird erforderlichen Falles durch die Schießleitung aus drei erfahrenen Jagdschützen gebildet.

 

 

Allgemeines

Die Startzeiten legt die Schießleitung fest.

Für das 100 Meter Kugelschießen besteht eine Zeitbegrenzung von 7 Minuten pro Scheibe.

Bei Verstößen gegen die Regeln hat die Schießleitung das Recht, das Schießen zu unterbrechen, ohne dass die schießende Rotte das Recht auf Neubeginn der gerade geschossenen Teildisziplin hat. Der Schütze muss, nachdem der Hauptrichter das Schießen freigegeben bzw. der Schütze zu seiner Linken oder sein Vorgänger eine regelgerechte Wurfscheibe beschossen hat, innerhalb von 15 Sekunden seine Stellung (Trap) einnehmen bzw. unverzüglich seinen Stand (Skeet) betreten, seine Flinte laden, die Taube in jagdlicher Gewehrhaltung erwarten und beschießen. Im Falle der Nichtbeachtung wird der Schütze vom Hauptrichter verwarnt.

Die Wurfscheiben bei den Disziplinen Trap und Skeet werden auf Abruf ausgelöst!

 

Anschlagmarkierung

Diese muss ca. 25 cm lang, ca. 2 cm breit und dauerhaft auf der Anschlagsseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein.

Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung) und die Markierung muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein (wird der Unterarm an den Oberarm angezogen, so ist der Ellenbogen der tiefste Punkt und unter diesem hat sich die Anschlagsmarkierung zu befinden.). Höhere Anschlags- markierungen werden nicht akzeptiert.

Die Obleute der Kreisgruppen werden darum gebeten, die Schützinnen und Schützen bei den vor- bereitenden Wettkämpfen darauf hinzuweisen, so dass bei der Landesmeisterschaft alle Markie- rungen schon Vorschriftsgemäß sind.

 

Trainingsschießen ist an den Wettkampftagen nicht möglich. Kontrollschießen der Büchsen ist vor Beginn des Kugelwettbewerbes möglich. Trainingszeiten auf dem Schießstand Pirmasens „In der Fumbach“ sind: Mittwochs von 16:30 bis 19:00 Uhr, Samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und Sonntags von 9:00 bis 12:00. An Feiertagen ist der Stand geschlossen.

 

Kurzwaffenschießen

Zum Kurzwaffenschießen können nur Schützen antreten, die auch im kombinierten Schießen star- ten. Bei der Disziplin Kurzwaffe werden 5 Schuss zur Ermittlung des Haltepunktes auf eine Scheibe zugelassen.

Die Landesmeisterschaft gilt als Qualifikation für die Bundesmeisterschaft 2023 in Freiburg. An- meldungen zur Teilnahme an der Bundesmeisterschaft können direkt vor Ort in Pirmasens erfol- gen.

 

Siegerehrung

Die Siegerehrung erfolgt am Sonntag ca. 1 Stunde nach Beendigung des Schießens.

Der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl – unabhängig von der Klasse – erhält den Titel Landes- meister Rheinland-Pfalz 2023.

Die drei Erstplatzierten in jeder Klasse erhalten Medaillen, ebenso der/die beste Büchsen- schütze/in, der/die beste Flintenschütze/in und der/die Sieger/in der großen Kombination. Die drei besten Mannschaften der Kreisgruppen erhalten ebenfalls Medaillen.

Die Verleihung der Schießleistungsnadeln in Bronze, Silber und Gold für kombiniertes Schießen und für Kurzwaffenschießen erfolgt unter Berücksichtigung der Alterspunkte.

Notwendige Stechen finden spätestens 30 Minuten nach Wettkampfende am Sonntag statt.

 

 

gez. Peter Clemens

Landesobmann für das jagdliche Schießwesen

 

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