Landesjagdverband-Rheinland-Pfalz e.V. bewertet das neue Landesjagdgesetz als faulen Kompromiss

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) bleibt bei seiner kritischen und ablehnenden Haltung gegenüber dem heute verabschiedeten Landesjagdgesetz. Zwar begrüßt der Verband die zuletzt mit heißer Nadel vorgenommenen Korrekturen. Diese seien aber unzureichend und würden nicht dazu führen, dass ein praxistaugliches Gesetz verabschiedet wurde. Der anerkannte Naturschutzverband mit über 20.000 Mitglieder beklagt nach wie vor die einseitige Bevorzugung forstwirtschaftlicher Interessen und die Missachtung der berechtigten Lebensraumansprüche des Wildes.

„In den letzten Wochen wurde noch einmal deutlich, dass wir mit unserer Kritik richtig liegen. Auch bei der Anhörung im Umweltausschuss wurde deutlich, dass alle Verbände noch Bedenken hatten und dass wir keine landesweite Problemlage haben, die ein neues Gesetz erforderlich machen würde“, betont der Präsident des Verbandes, Dieter Mahr. Statt einer misslungenen Gesetzesnovelle wäre es aus seiner Sicht wichtiger gewesen, lokale Probleme mit den Betroffenen vor Ort zu regeln und hierbei auf einen stringenten Gesetzesvollzug zu achten. Insofern stehe das Gesetzesvorhaben sinnbildlich für die politische Schieflage im Land. „In den meisten Gesellschaftsbereichen haben wir gute und ausreichende Gesetze, dir nur ordentlich umgesetzt werden müssten. So ist es auch im Jagdwesen. Alles andere ist Symbolpolitik gegen breite Bedenken aus der Mitte der Gesellschaft“, so Mahr weiter.

Hierbei sei es ein politischer Sündenfall gewesen, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu missachten und statt der dort vereinbarten „bedarfsgerechten Anpassung“ des Landesjagdgesetzes eine komplette Novellierung in Angriff zu nehmen. „Hätte man sich an diese Vereinbarung gehalten, dann wäre der Konflikt, den wir heute haben, niemals so hoch gekocht“, ist sich der Rechtsanwalt aus Bad Bergzabern sicher. Außerdem würden die Kritikpunkte seines Verbandes bis zum heutigen Tage hinter vorgehaltener Hand geteilt, so Mahr weiter: „Ein Koalitionspolitiker sprach mir gegenüber bildlich von einem verbeulten Auto, dass man nun da stehen habe und zu dem man nun schauen müsse, ob und wie man es noch ans Laufen bekäme. Das darf eigentlich nicht der politische Anspruch einer Regierung sein“. Deswegen appellierte der Verband im Vorfeld der Plenardebatte noch einmal mit einer Plakataktion an die Abgeordneten. „Wir hatten nicht die Erwartung, dass sich deswegen noch etwas ändert, trotzdem wollen wir signalisieren, dass der Vorgang für uns noch lange nicht beendet ist, auch nicht mit dem heutigen Tag“, erklärt Mahr weiter.

Der Verband kündigte an, auch weiter für ein gutes Landesjagdgesetz einzutreten. Dieses Ziel werde man auch mit Blick auf die kommende Landtagswahl mit allen erforderlichen Mitteln verfolgen. Insofern begrüße man auch sehr die bereits erfolgten Zusagen aus der Opposition, das heute verabschiedete Gesetz im kommenden Jahr noch einmal auf den Prüfstand stellen zu wollen.

Mitgliederinformationen

Liebe Jägerinnen und Jäger,

 

heute hat der rheinland-pfälzische Landtag den lange diskutierten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Gegenüber der im Mainz eingebrachten Fassung wurden aufgrund am Tag unserer Demo beschlossener Überarbeitungen noch einmal folgende Aspekte verändert:

 

1. Es bleibt grundsätzlich bei der Zuständigkeit der Unteren Jagdbehörde, auch bei den Fragen der Rotwildbewirtschaftung. Nur bei einer „erheblichen Gefährdung“ des Waldzustands wird die Obere Jagdbehörde zuständig.

2. Die Rotwildhegegemeinschaften werden in ihrer Abschussplanung weniger stark eingeschränkt. Sie behalten insbesondere das Recht zur jährlichen Abschussplanung und sollen zusätzlich ein Vorschlagsrecht für Mindestabschusspläne erhalten.

3. Zur Rehkitzrettung wird klargestellt, dass die Jäger hierbei die Landwirte unterstützen „können“, und nicht „müssen“ oder „sollen“.

4. Die „lebende Ente“ bei der Jagdhundeausbildung wird nicht direkt und ausdrücklich verboten. Stattdessen wird ganz allgemein ein Verbot tierschutzwidriger Methoden bei der Jagdhundeausbildung eingeführt verbunden mit dem Ziel einer tierschutzrechtlichen Untersuchung der „lebenden Ente“.

5. Die aktuell noch fehlende Landesjagdverordnung kann nicht alleine durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt werden. Ab sofort ist hierfür die Zustimmung der gesamten Landesregierung notwendig.

6. Die Frist zur Wildschadensanmeldung wird nicht auf vier, sondern auf zwei Wochen verlängert.

7. Der Kreisjagdmeister wird nicht in Kreisjagdberater umbenannt.

 

Die vorgenommenen Änderungen sind für sich betrachtet zu begrüßen. Sie reihen sich ein in eine Vielzahl von kleinen und großen Korrekturen, die in den letzten beiden Jahren auch auf der Grundlage unserer Kritik vorgenommen werden mussten.

 

Schon vor einer tiefergehenden Analyse können wir festhalten, dass es ungeachtet der Änderungen nach wie vor eine Vielzahl von Kritikpunkten gibt, die uns beschäftigt und weiter beschäftigen werden.

 

Das neue Gesetz soll erst am 1. April 2027 in Kraft treten. Die letzten Wochen waren für uns alle von der sehr schnellen und sehr dynamischen Kampagnenarbeit geprägt. Nach dem heutigen Tag brauchen wir eine umfassende Analyse, welche Änderungen sich gegenüber der aktuellen Gesetzeslage ergeben

und welche praktischen Auswirkungen zu erwarten sind. Diese werden wir nun zeitnah, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt vornehmen.

Bis dahin möchten wir uns bei allen Kreisgruppenvorsitzenden, Hegeringleitern und Funktionsträgern, vor allem aber auch bei allen einzelnen Mitglieder bedanken, die sich in den vergangenen Wochen für unser gemeinsames Anliegen engagiert haben. Der landesweite, lautstarke und überall präsente Protest hat nicht nur zu den nochmaligen Änderungen geführt, sondern insbesondere zu den politischen Versprechen der CDU und der Freien Wähler, im Falle einer Regierungsbeteiligung das heute verabschiedete Gesetz noch einmal auf den Prüfstand stellen zu wollen.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil!