Landesjagdverband mahnt zur Sorgfalt im Umgang mit dem Wolf

Liebe Mitglieder und Freunde des Landesjagdverbandes, 

offenbar ist das Umweltministerium in Mainz bereit, über eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz nachzudenken. Der Landesjagdverband sieht diesen Schritt im Grundsatz positiv, hat aber auch ernste Bedenken: Wir Jäger dürfen nicht zum Sündenbock werden! Es darf keinen Zugriff auf „unsere“ Jagdabgabe geben und wir brauchen gesetzliche Klarstellungen, insbesondere in Bezug auf die Hegeverpflichtung. 

In einem kurzfristig anberaumten Termin mit dem Umweltministerium wurden entsprechende Klarstellungen zugesichert. Wir werden diesen Prozess kritisch und wachsam begleiten. Dies gilt auch hinsichtlich der weiteren Reformbestrebungen in Bezug auf das Landesjagdgesetz. Das Ministerium hat heute angekündigt, dass ein neues Jagdgesetz frühestens zum 1. April 2027 in Kraft treten soll. In dem Gespräch von heute haben wir auch noch einmal unsere Kritik an dem zweiten Gesetzesentwurf vorgebracht. Man hat uns hierzu ergänzende Gespräche in Aussicht gestellt.  

Ob und mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf ins Parlament kommt, bleibt für den Moment unklar. In einer Pressemitteilung von heute spricht das Ministerium davon, dass ein Entwurf noch vor der Sommerpause ins Parlament kommen „dürfte“. Für den LJV ist klar: nur ein gutes Gesetz wird unsere Zustimmung finden. Hierfür kämpfen wir und hierfür treten wir weiter entschieden ein.  

Die Verschiebung des Inkrafttretens auf April 2027 sollte in unseren Augen Raum und Zeit schaffen, um alle offenen Fragen zum Wolf und zum zweiten Gesetzesentwurf sorgfältig zu klären. 

Bild: Rolfes, DJV