Kritik an Vorverlegung der Jagdzeit auf Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild

Am 20. März hob die Obere Jagdbehörde auf Antrag von Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe, für Schmaltiere und Schmalspießer beim Rot- und Damwild sowie für Schmalschafe und Jährlinge beim Muffelwild vom 15. April bis 30. April 2020 für alle in Eigenregie bewirtschafteten staatlichen Eigenjagdbezirke auf. Zusätzlich wird in den genannten Revieren die Schonzeit außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke für alles Muffelwild bis zum 31.03.2021 aufgehoben, ausgenommen sind nur die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere. Als Begründung dient der Schutz der vom Klimawandel geschädigten Wälder und deren klimastabiler Aufbau. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) kritisiert diesen unabgestimmten Schritt.

Seit Anfang 2020 tagten Jagd- und andere Naturschutzverbände auf Einladung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums darüber, wie das Ziel von klimastabilen Wäldern erreicht werden kann. Während der konstruktiven Gespräche ist zwar über die prinzipielle Möglichkeit gesprochen worden, die Jagdzeit auf die genannten Schalenwildarten vorzuverlegen, doch nicht als vorranginge Maßnahme.

Der LJV gab bereits im Herbst 2019 mit seiner „Pirmasenser Erklärung“ und dem Positionspapier „Waldschäden und Waldwandel durch Klimastress – eine gemeinsame Herausforderung für Waldbau und Jagd“ den eignen Forderungen nach ökologisch leistungsfähigen und artenreichen Wäldern Nachdruck. Dabei stellt die Jagd nur eines von vielen Instrumenten dar, um den Folgen des Klimawandels für die heimischen Wälder entgegenzuwirken.

Das Präsidium und die Geschäftsstelle des LJV waren in der vergangenen Woche in dieser Sache sehr aktiv und haben zahlreiche Telefonate und Einzelgespräche mit verschiedenen Personen geführt.

Der LJV hält weiterhin an seiner Position fest, mit allen Akteuren gemeinsame Lösungen zu suchen und im Dialog zu bleiben. Die Entscheidung der Oberen Jagdbehörde wird dennoch durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht überprüft, um juristische Schritte hiergegen vorzubereiten.

Foto: Hamann/DJV