Klarer Verstoß gegen geltendes Recht – Wölfin illegal getötet

Die bereits im Februar in Fiersbach (Landkreis Altenkirchen) tot aufgefundene Wölfin wurde illegal getötet, teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. Bei der gefundenen Wölfin GW4599f handelt es sich um ein neun Monate altes Jungtier.

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. verurteilt diese Tat aufs Schärfste, egal ob sich ein sogenannter „Jäger“ oder illegaler Waffenbesitzer und Wolfsfeind als Verursacher herausstellt. „Diese Handlung stellt einen groben Rechtsverstoß dar. Wir und unsere 20.000 aufrichtigen und engagierten Jägerinnen und Jäger im Verband distanzieren uns vollumfänglich von dieser Tat und werden umgehend einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen,“ sagt LJV-Präsident Dieter Mahr. Der LJV bekennt sich klar zum Artenschutz, der für alle Tiere uneingeschränkt, und damit auch für den Wolf, gilt. Trotz der Herabstufung des Wolfes vom Schutzstatus “streng geschützt” auf “geschützt” durch den ständigen Ausschuss der Berner Konvention im März dieses Jahres, ist die Art im Rahmen der FFH-Richtlinie weiterhin „streng geschützt“. Trotz politischer Ankündigung der Landesregierung unterliegt der Wolf nicht dem Jagdrecht. Daher ist es nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten, ihn zu töten und der aktuell im Raum stehende Verstoß stellt eine Straftat dar.