„Katzenvideo“: Hauptverhandlung eröffnet

Am 1. Dezember 2020 eröffnete das Amtsgericht Simmern das Hauptverfahren gegen den Jagdscheininhaber und Hundeführer Patrik N., der im Jahr 2018 seine Hunde auf eine zahme Katze gehetzt haben soll. Er soll zudem die Tat mit dem Handy aufgenommen und via WhatsApp verteilt haben. Staatsanwältin Heike Finke machte in ihrer Anklage deutlich, dass das vorliegende Video die Rohheit der Tat und die Freude des Angeklagten an den Qualen der Katze deutlich zeige. Daher plädiere sie auf eine Freiheitsstrafe, sollte Patrik N. nicht geständig sein. Bei einem Geständnis wolle sie auf eine Geldstrafe plädieren. In jedem Fall fordert sie jedoch zusätzlich ein Tierhalteverbot.

Der Angeklagte Patrik N. machte am ersten Verhandlungstag keine Angaben zu der ihm vorgeworfenen Tat und legte kein Geständnis ab. Damit wird die Hauptverhandlung an einem neuen Termin fortgeführt, an dem nun verschiedene Sachverständige zu Wort kommen sollen.

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz und der Deutsche Jagdverband hatten Anzeige gegen den Jäger wegen des massiven Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Beide Verbände verurteilten die Tat aufs Schärfste.