Jagd weiterhin möglich

Ab dem 14. Dezember gilt die jüngste Corona-Verordnung. Die darin enthaltenen Regelungen erlauben weiterhin die Ausübung sowohl der Einzel- als auch der Gesellschaftsjagd. Bei der Gesellschaftsjagd ist das von der Landesregierung veröffentlichte Hygienekonzept Jagd zu beachten.

Dass die Jagdausübung in den Auslegungshilfen der Landesregierung erstmals Erwähnung finden, ist der beharrlichen Arbeit des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) zu verdanken. Seit Bekanntwerden der geplanten Pandemie-bedingten Verschärfungen, intensivierte der LJV den Kontakt zum zuständigen Ministerium, um für Rechtssicherheit für die Jägerinnen und Jägern im Land zu sorgen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen bereits eine Ausgangssperre verhängt wurde, ist die dort gültige Allgemeinverfügung zu beachten.

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