Das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen“ steht vor einer Neuausrichtung. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium geht damit auf die Forderung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) ein, die Verantwortung für die Absenkung überhöhter Wildschweinbestände auf alle Beteiligten gleichermaßen zu verteilen. Zudem erhöht das Ministerium die Aufwandsentschädigung für die Beprobung von aufgefundenen Wildschweinkadavern.
In einem an alle am Handlungsprogramm beteiligten Verbände und Institutionen gerichteten Brief erklärt das rheinland-pfälzische Umweltministerium, dass die Oberste Veterinär- und Forstbehörde zu einer Arbeitsgruppe einladen werde, um die vom LJV geforderte Weiterentwicklung des gemeinsamen Handlungsprogramms Schwarzwild zu diskutieren. „Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz erfüllten die an sie gerichteten Forderungen, Wildschweine intensiv zu bejagen. Wie effizient wir waren, belegt die Rekordjagdstrecke von mehr als 100.000 Wildschweinen“, stellt LJV-Präsident Dieter Mahr fest. „Es ist an der Zeit, dass Landwirte und Behörden nicht nur prüfen, ob sie ihrerseits Maßnahmen und Erleichterung der Wildschweinjagd umsetzen könnten, sondern endlich zur Tat schreiten.“
Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland (Brandenburg) macht schnelles und entschlossenes Handeln notwendig. „Die Neuausrichtung des Handlungsprogramms Schwarzwild darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“, betont Mahr. „Neben dem ASP-Ausbruch in Brandenburg ist das Seuchengeschehen in Belgien, nahe der rheinland-pfälzischen Landesgrenze, besorgniserregend. Die Zeit für reine Absichtserklärungen läuft ab.“
Landesregierung, Jagdverbände, Bauern- und Winzerverbände, Gemeinde- und Städtebund sowie der Landkreistag Rheinland-Pfalz geben seit mehr als zehn Jahren das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände“ gemeinsam heraus. Seit jeher ist die überwiegende Mehrzahl der dort aufgeführten Punkte direkt formulierte Forderungen an die Jägerschaft, während der Rest nur vorsichtig formulierte Bitten zur Prüfung von Maßnahmen an Landwirtschaft und Behörden sind, die größtenteils unerfüllt blieben. Von der Landwirtschaft fordert der LJV unter anderem, Anbauflächen für Mais und Raps zu verkleinern, für mehr Strukturvielfalt in der Feldflur zu sorgen sowie Bejagungsschneisen in Schlägen und Bejagungsränder zum Wald einzuarbeiten. Von den Behörden und Kommunen erwartet der LJV beispielsweise schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Verkehrssicherungspflicht bei großräumigen Bewegungsjagden und ein genereller Verzicht auf die Erhebung der Hundesteuer für geprüfte und brauchbare Jagdhunde. „Wir erwarten, dass die Gespräche rasch angesetzt werden und sich alle Beteiligten am Handlungsprogramm konstruktiv daran beteiligen“, so LJV-Präsident Mahr.
Ausdrücklich begrüßt der LJV die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendeten, verunfallten sowie krank oder auffällig erlegten Wildschweinen von 50,- auf 70,- Euro. „Die Früherkennung eines Seuchengeschehens in Rheinland-Pfalz ist mitentscheidend für den Erfolg von Bekämpfungsmaßnahmen bei einem ASP-Ausbruch“ erklärt Mahr. „Die höhere Aufwandsentschädigung für die nicht selten ekelerregende Beprobung von verwesenden Wildkadavern ist ein richtiger Schritt zur Anerkennung dieser ehrenamtlichen Leistung durch die Jägerschaft. Der LJV ruft alle Jägerinnen und Jäger im Land auf, sich weiterhin intensiv am ASP-Monitoring zu beteiligen, um einen ASP-Ausbruch hierzulande schnell zu erkennen.“