Die Gesetzesnovelle zum Landesjagdgesetz ist und bleibt ein Riesenfehler

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz ist von den Plänen zum neuen Landesjagdgesetz entsetzt und enttäuscht

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) zeigt sich tief enttäuscht über die wiederbelebten Pläne der Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Der anerkannte Naturschutzverein mit Sitz in Mainz wirft der Politik vor, sehenden Auges ein schlecht konzipiertes Gesetz durch den Landtag peitschen zu wollen. Der Verband kündigt harschen Widerstand an.

Bereits seit dem Sommer 2023 kritisiert der Verband die Pläne des grünen Umweltministeriums. Hierbei war es vor allem die fachliche Kritik des über 20.000 Mitglieder zählenden Verbandes, die das Ministerium zu weitreichenden Korrekturen gezwungen hat. „In der Politik wird man es so darstellen, als wäre man uns entgegengekommen. Das ist nicht der Fall. Man musste in Mainz schlichtweg unsere stichhaltigen Argumente anerkennen“, betont Dieter Mahr, der Präsident des Verbandes. Schon nach der Veröffentlichung des zweiten Entwurfs im August 2024 habe man auf die weiterhin bestehenden Unzulänglichkeiten hingewiesen, betont Mahr weiter. „Am Ende bleibt unsere Kritik in weiten Teilen unbestritten. Sie wurde aus den Reihen der Koalition sogar ausdrücklich bestätigt! Dass man ein derart beschädigtes Gesetzeswerk vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen möchte, um es aus dem Wahlkampf herauszuhalten, zeugt von vielem, aber nicht von einer verantwortungsvollen Politik“.

Das Gesetzesvorhaben halte insbesondere an dem Grundkonzept fest, die private Jägerschaft in Rheinland-Pfalz durch behördlichen Druck zu immer höheren Abschüssen zu zwingen. Aus der Sicht des anerkannten Naturschutzverbandes LJV ist der damit einhergehende Kniefall vor wirtschaftlichen Interessen untragbar. „Lassen Sie sich nicht blenden: es geht nicht um einen wie auch immer gearteten Klimawald. Es geht um wirtschaftliche Profite zu Lasten der Wildtiere“, so Mahr weiter, der seine Thesen belegen kann: „Wir schießen Jahr um Jahr mehr Tiere, vor allem Rehe. Und trotz gegenläufiger Erkenntnisse in der Wildbiologie bekommen manche Interessengruppen den Hals noch immer nicht voll.“ Aus der Sicht des Verbandes droht die Verhältnismäßigkeit verloren zu gehen. Hierbei verstehe man sich in erster Linie auch als Anwalt des Wildes, betont der Verband.

Aus diesem Grund kündigt der Verband harschen Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben an. „Wir werden alle demokratischen Mittel nutzen und zivilen Ungehorsam zeigen, um das Inkrafttreten zu verhindern“, teilt Mahr mit. Der Verband prüfe intensiv die Möglichkeit von Verfassungsbeschwerden und beabsichtigt, das Gesetzesvorhaben zum Gegenstand eines Volksbegehrens und eines Volksentscheids zu machen. „Es wird der Landesregierung nichts bringen, das Gesetz im offensichtlich gewollten Hauruck-Verfahren zu verabschieden. Wir schöpfen alle Mittel aus. Das Gesetz in dieser Form ist ein und bleibt ein Riesenfehler. Deswegen wehren wir uns.“

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