Der Kreisjagdmeister bleibt!

Liebe Mitglieder,

 

im Rahmen der Präsentation der Eckpunkte zum zweiten Entwurf eines Landesjagdgesetzes haben wir festgestellt, dass sehr viele unserer Standpunkte berücksichtigt wurden, was wir nicht zuletzt auf unsere erfolgreiche Kampagne zurückführen. Einige Punkte sind geblieben, bei denen wir Veränderungsbedarf sehen. 

Im Nachgang zu der Präsentation ist der Landesjagdverband deswegen noch einmal auf höchster Ebene für die Standpunkte der Jägerschaft in Rheinland-Pfalz eingetreten – insbesondere in Bezug auf den Kreisjagdmeister, bezüglich der Ausgestaltung der Hegegemeinschaften, mit Blick auf die fachbehördlichen Stellungnahmen und hinsichtlich der sachlichen Verbote.    

Heute haben wir aus dem Ministerium die verbindliche Information erhalten, dass es in Bezug auf den Kreisjagdmeister mit Ausnahme seiner Umbenennung in Kreisjagdberater keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der heutigen Gesetzeslage geben wird! Der Kreisjagdmeister bleibt uns also in seiner heutigen Form unter anderem Namen erhalten.  

Der Erhalt dieses Amtes war für uns alle eine Herzensangelegenheit. Wir sind froh, dass wir auch dieses Ziel erreicht haben, wenngleich damit natürlich noch unerledigte Kritikpunkte bleiben. Diesbezüglich werden wir weiter für unsere Standpunkte eintreten. Hierfür sind wir weiter auf die engagierte Mithilfe aller Mitglieder angewiesen, für die wir uns an dieser Stelle auch gerne noch einmal persönlich bedanken möchten.

 

Waidmannsheil aus Gensingen