Auch der Wald braucht kein neues Jagdgesetz

Auch der Wald braucht kein neues Jagdgesetz

„Die Ergebnisse der am Freitag vorgestellten Bundeswaldinventur belegen, dass der Waldumbau schon heute gelingt und dass auf großer Fläche offenbar Jäger, Waldbesitzer und Forstleute erfolgreich Hand in Hand arbeiten!“, so stellt es der Präsident des Landesjagdverbandes Dieter Mahr fest. Er beruft sich dabei auf die positiven Aussagen der Wald- und Umweltministerin Katrin Eder in ihrer Pressemeldung vom 11.10. zu den Ergebnissen der Bundeswaldinventur für RLP.

Der Wald in RLP sei in den letzten 10 Jahren noch einmal deutlich strukturreicher geworden. 85 % des Waldes seinen inzwischen Mischwälder, so Eder. Die junge Baumgeneration stamme fast vollständig (96,7%) aus natürlicher Ansamung! Und zwar aus Buchen, Eichen und vielen anderen wichtigen Nebenbaumarten. Auch werde der Wald immer naturnäher. Die Analyse der Klimaschutzministerin weist auch aus, dass sich die gebundene Kohlenstoffmenge im Wald, entgegen dem Bundestrend im Rheinland-Pfälzische Wald um 4,7 Mio. Tonnen erhöht hat. Von Gefahren für den Wald durch Wildschäden ist dagegen nicht die Rede!

Der LJV stellt dabei einen eklatanten Widerspruch zur Begründung für ein neues Jagdgesetz fest. Die Landesregierung sah und sieht dennoch weiterhin die Notwendigkeit, „aus Gründen des Waldschutzes“ das seit 2010 geltende Jagdgesetz gegen die Belange der Jägerschaft zu verschärfen.

„Warum?“, fragt sich Präsident Mahr, „werden seit 2023 Konflikte mit der Jägerschaft und dem ländlichen Raum provoziert, arbeitet man doch in der Praxis vor Ort zum Wohl des Waldes und des Wildes offenbar erfolgreich zusammen.“ Dem geltenden, im Bundesvergleich immer noch modernen und waldfreundlichen Jagdgesetz in RLP, fehle es an nichts – allenfalls an einem wirksamen Gesetzesvollzug der Jagdbehörden der Landesregierung, so der Landesjagdverband.

Der LJV weiß, dass vor Ort Wildschäden den Aufbau von Wäldern mit neuen Baumarten auf den Schadflächen behindern können. Aber genau deshalb braucht es konkrete gemeinsame Konzepte von Waldbauern und Jägern, die neben dem reinen Abschuss die vielfältigen und von der Wissenschaft anerkannten Ursachen von Wildschäden beachten. Diese Berücksichtigung aktueller wildbiologischer Erkenntnisse ist bereits jetzt vor dem Hintergrund der jetzt geltenden rechtlichen Vorschriften umsetzbar. Ein neues Jagdgesetz braucht es hierfür definitiv nicht.