Allgemeinverfügung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
sehr geehrte Damen und Herren,

die obere Jagdbehörde hat im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz am 22. Juni 2020 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 23. Juni 2020 in Kraft getreten ist.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Jägerinnen und Jäger im Lande Rheinland-Pfalz und begründet eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen zum Zwecke des Erlegens von Schwarzwild. Es wird nicht differenziert nach Feld oder Wald.

Nachdem das Waffengesetz bereits entsprechend geändert worden war, trifft das Land Rheinland-Pfalz nunmehr eine Regelung für den Bereich des Jagdrechts. Das sachliche Verbot des § 23 Abs. 1 Z. 8a Landesjagdgesetz ist somit bis auf Widerruf ausgesetzt. Die zitierte Technik darf auf der gesamten Landesfläche im jagdlichen Einsatz verwendet werden.

Bitte beachten Sie bei Reisen die Regelungen in anderen Bundesländern – dort gibt es zum Teil noch Verbote.

Es ist weiterhin nicht gestattet, die Taschenlampe mit der Waffe fest zu verbinden. Deshalb darf zugleich darauf hingewiesen werden, dass die Geräte, anders als bei Sport Optiken, i.V.m. Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels wie z.B. Infrarotaufheller, Lampen etc. verfügen dürfen. In der Allgemeinverfügung ist auf das Merkblatt des Bundeskriminalamtes hingewiesen. Dieses BKA-Merkblatt und eine Zusammenfassung finden Sie hier.

Es kommt damit maßgeblich darauf an, dass die von Ihnen erworbene Technik sich ausschließlich an dem dort aufgestellten Kanon der Feststellung orientiert. Daher geht der eindringliche Appell, dass für den Fall, dass derartige Vorsätze erworben werden sollen, strikt darauf geachtet wird, welche Technik mit der Waffe verbunden wird. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die recht umfassende Begründung in der Allgemeinverfügung stellt eine Zusammenfassung des derzeitigen Zustandes im Hinblick auf die Schwarzwild-Situation im Land Rheinland-Pfalz wie in ganz Deutschland dar.

In dieser Darlegung werden einerseits die Maßnahmen, die bereits ergriffen worden sind, geschildert, zum anderen wird der Jägerschaft attestiert, dass von unserer Seite her einiges erreicht wurde, betrachtet man die immer weiter steigende Jagdstrecke.

Ich appelliere an Sie, diese technischen Möglichkeiten, die sich nunmehr bieten, ausschließlich für die Möglichkeit der Bejagung auf Schwarzwild zu nutzen.

Nachtzieltechnik ist für alle übrigen Wildarten tabu!

Ich appelliere ferner daran, dass bei der Verwendung dieser Technik auf die Hochwildart Schwarzwild immer die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit – insbesondere des Tierschutzes – eingehalten werden müssen.

Mir ist durchaus bewusst, dass es Feldjagden mit massiven Wildschäden gibt, in denen man diese Technik bzw. die Legalisierung dieser Technik herbeigesehnt hat.

Andererseits ist bekannt, dass diese Techniken im Wald sehr kontrovers gesehen werden.

Anlässlich der Kreisgruppenvorsitzendentagung im vergangenen Herbst in Pirmasens wurde zu diesem Thema ein Workshop und eine Diskussion durchgeführt, bei der doch weite Teile der Diskussionsteilnehmer dieser neuerlichen Technik

  • auf Schwarzwild
  • im Feld
  • zur Wildschadensverhütung

sehr aufgeschlossen gegenüberstanden.

Wie immer bei modernen Techniken können diese Segen und Fluch zugleich sein.

Der LJV beabsichtigt in diesem Zusammenhang noch einen Leitfaden herauszugeben, der eine weidgerechte Anwendung dieser Technik unter Berücksichtigung der Vor-und Nachteile, beleuchtet.

Ich darf versichern, dass der Landesjagdverband seine ablehnende Haltung des Einsatzes von Nachtzieltechnik auf die übrigen Schalenwildarten – außer Schwarzwild – weiterhin aufrechterhält.

Diese Ablehnung ist auch nicht verhandelbar.

Wir haben zu dem Thema schon zahlreiche Anfragen erhalten und diese FAQs an das Innenministerium als zuständige Waffenbehörde weitergeleitet. Wir werden Ihnen diese präsentieren, sobald wir hier eine Antwort erhalten haben.

Wir halten Sie zu dieser Frage weiterhin auf dem Laufenden und stehen selbstverständlich für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Dieter MAHR
Präsident und Justitiar

Allgemeinverfügung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen

Merkblatt des Bundeskriminalamtes zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen

Zusammenfassung zum BKA-Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen