Afrikanische Schweinepest – Kreisverwaltung Mainz-Bingen erlässt Allgemeinverfügung

Der Landkreis Mainz-Bingen hat am 17.06.2024 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erlassen. Hintergrund ist, dass das Virus konnte bei einem Stück Schwarzwild nachgewiesen werden, das im südhessischen Landkreis Groß-Gerau erlegt wurde.

Um die Seuche einzudämmen, wurde eine Restriktionszone eingerichtet. Diese erstreckt sich in einem Radius von ca. 15 km um den Fundort (Rüsselsheim am Main, Landkreis Groß-Gerau) herum. Die betroffenen Landkreise innerhalb dieses Radius sind die hessischen Landkreise Groß-Gerau, der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz sind die Landkreise Mainz-Bingen sowie die Stadt Mainz betroffen. Die Restriktionszone wird mit Hinweisschildern erkenntlich gemacht.

Die genaue Eingrenzung entnehmen Sie bitte der Karte (Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen).

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für eine Dauer von zwei Wochen. In dieser Zeit dürfen Haus- und Wildschweine weder aus der Restriktionszone heraus, noch hinein verbracht werden. Ackerbauliche Tätigkeiten sind den Landwirten weiterhin gestattet. Für die Gebiete gilt ein generelles Jagdverbot.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.