Afrikanische Schweinepest in Belgien – Vorgehen in Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz zum Ausbruch der ASP in Belgien.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie uns das BMEL mitteilt, wurden am 09.09.2018 im südwestlichen Teil Belgiens (in der französisch-luxemburgischen Grenzregion zwischen Étalle und Bleid ca. 60 km von der deutschen Grenze entfernt) drei tote Wildschweine (im Stadium der fortgeschrittenen Verwesung) gefunden. Ein offensichtlich krankes Jungtier ohne Streifenfärbung wurde in der Umgebung aufgefunden und erlegt. Alle vier Tiere wurden beprobt. Der Ausbruch der ASP wurde durch die zuständigen belgischen Behörden am 13.09.2018 bei zwei Tieren amtlich festgestellt.

Der Fundort der toten Wildschweine liegt mitten im Wald, Landwirtschaft oder Straßen befinden sich nicht in der näheren Umgebung. Die Autobahn E 25 und die N  83 als wichtige Verkehrswege befinden sich jedoch nicht weit entfernt. Einige wenige Kleinhaltungen grenzen an die betroffene Region. Eine Fallwildsuche wurde durch die zuständigen belgischen Behörden eingeleitet. Die Eintragsursache ist noch unbekannt.

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Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der offiziell positiv bestätigten Wildschweine auf fünf Tiere erhöht.
Belgien hat laut eigenen Angaben die nach der Schweinepest-Richtlinie vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen (Art. 15 der Richtlinie 2002/60/EG) und auch ein erstes Restriktionsgebiet eingerichtet (s. Karte Belgien, 13.09.18). In diesem gefährdeten Gebiet (= infiziertes Gebiet nach EU-Richtlinie) ist zum Beispiel der Transport von Hausschweinen aus und in Betriebe verboten und höhere Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ergriffen werden. Außerdem müssen alle erlegten und verendet aufgefundenen Wildschweine in diesem Gebiet auf ASP untersucht werden.

Am morgigen Mittwoch (19.09.18) tagt der routinemäßige Veterinärausschuss der EU. Belgien wird dort aktuell über die Lage und Maßnahmen berichten. Die EU bereitet einen entsprechenden EU-Durchführungsbeschluss mit vorläufigen Schutzmaßnahmen für Belgien vor, der voraussichtlich Maßnahmen wie im Baltikum und Polen enthalten wird, mit dem Ziel, die Seuchenverschleppung aus dem Gebiet zu verhindern.

Sofern wir neue Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Vorgehen in Rheinland-Pfalz

Bis auf Weiteres werden keine Restriktionszonen in Rheinland-Pfalz (RP) ausgewiesen. Alle Maßnahmen werden jedoch regelmäßig überprüft und der aktuellen Seuchenlage angepasst. RP steht hierzu in regelmäßiger Abstimmung mit den Kollegen im dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen.

Vorrangiges Ziel ist es, die ASP-Einschleppung nach RP zu verhindern.

  • Alle Jägerinnen und Jäger mit Kontakt in infizierte Gebiete werden daher gebeten, besondere Sorgfalt und Hygiene beim Umgang mit Jagdutensilien (v.a. Messer) anzuwenden.
  • Alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter werden gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen (Abschirmung des Betriebs gegenüber Wildschweinen, Hygieneschleuse zum Wechsel von Schuhen und Kleidung, Schulung des Personals etc.) zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Bitte achten Sie auch auf die Herkunft der verwendeten Futtermittel und Eintreu! Eine Infektion der Hausschweinebetriebe erfolgte in den betroffenen Ländern immer durch mangelnde Biosicherheit.
  • Jägerinnen und Jäger, die aus den betroffenen Ländern als Jagdpächter oder Jagdpächterin bzw. als Jagdgast in Rheinland-Pfalz aktiv sind, sollten umgehend bzw. vor den nächsten Teilnahme an einer Jagd in Rheinland-Pfalz über die Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen informiert werden. Wir haben das BMEL bereits gebeten, Belgien auf die Notwendigkeit einer entsprechende Sensibilisierung der Jägerinnen und Jäger hinzuweisen. Es sollte zudem aber auch eine Information und Überprüfung der Einhaltung der Hygienestandards durch die Organisatoren von jagdlichen Veranstaltungen sowie durch die zuständigen Kreisverwaltungen erfolgen.

Früherkennung der ASP:
Das Auffinden und die Beprobung von Fallwild und krank erlegten Wildschweinen ist für die Früherkennung besonders wichtig. Eine Beseitigung des Fallwildes ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zwingend erforderlich, kann aber selbstverständlich jederzeit freiwillig erfolgen.

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. hat sich sofort bereiterklärt, hier aktiv zu werden und in den an Luxemburg und Belgien angrenzenden rheinland-pfälzischen Landkreisen Trier-Saarburg, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie im Vulkaneifelkreis Daun mit aktiven, verstärkten Fallwildsuchen zu unterstützen. Landesforsten wird in den nicht verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirken ebenfalls eine aktive, verstärkte Fallwildsuche durchführen.
Die Fallwildsuchen sollten gezielt an den bekannten Einständen der Wildschweine, Wechseln, Suhlen und Wasserstellen erfolgen (Hintergrund: an ASP erkrankte Tiere bekommen hohes Fieber und suchen, dann gezielt Wasserstellen zur Kühlung auf, sofern sie sich noch bewegen können, bevor sie zumeist innerhalb einer Woche versterben).
Bitte markieren Sie die Fundstelle des Fallwildes so, dass eine gute Wiederauffindbarkeit gegeben ist, ggf. auch über eine Georeferenzierung und füllen Sie den Probenbegleitschein vollständig und gut lesbar aus. Bitte informieren Sie – sofern dies nicht ohnehin erfolgt – Ihre Kreisverwaltung über aufgefundenes Fallwild, insbesondere in den Landkreisen Trier-Saarburg, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Vulkaneifelkreis Daun.
Alle Landwirte werden gebeten, ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf tote oder kranke Wildschweine zu legen und Fallwildfunde oder auffällige Wildschweine umgehend dem Jagdpächter und dem Veterinäramt zu melden.

Wir danken allen Beteiligten für die Unterstützung bei der Seuchenprophylaxe und Früherkennung !

Bitte informieren Sie alle Betroffenen in Ihrem Zuständigkeitsbereich !

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Julia Blicke

MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN
Referat Tiergesundheit und Tierseuchen