Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeiten beim Muffelwild

Am 05. März hat die obere Jagdbehörde für alle Reviere im Landkreis Bad Kreuznach eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der bis zum 31. Juli 2025 die Schonzeit für Muffelwild aller Altersklassen und beiderlei Geschlechts aufgehoben wird. Zudem hat die Behörde das Nachtjagdverbot aufgehoben und erlaubt die Jagd unter Zuhilfenahme von Nachtsichtvor- und -nachsatzgeräten sowie den Einsatz von Taschenlampen.

Der Landesjagdverband erkennt die Notwendigkeit der Reduktion der zu hohen Muffelwildbestände im Raum Bad Kreuznach und appelliert an seine Mitglieder, ihrer jagdlichen Verpflichtung zur Reduktion dieser Bestände im Freigebiet intensiver und zielgerichteter nachzukommen.

Kritisch sieht der LJV jedoch die ungehemmte Freigabe der Nachtjagd unter Zuhilfenahme oben genannter Technik.

Es wird befürchtet, dass es hierbei zu eklatanten Verstößen gegen den Tierschutz kommt, da der Muttertierschutz in der Dunkelheit nicht gewährleistet werden kann. Im Frühjahr lammen die Muffelschafe und es kann insbesondere nachts nicht sicher zwischen einem hochtragenden, führenden oder nichtführenden Schaf unterschieden werden. Die Gefahr von Fehlschüssen ist daher groß. Im schlimmsten Fall wird das Mutterschaf frischgesetzter Lämmern erlegt, was zu einem elendigen Verhungern des verwaisten Jungtieres führen wird. Die jagdliche Konsequenz wird sein, dass man nachts ausschließlich Widder sicher ansprechen und schießen kann, was sich dann wiederum kontraproduktiv auf den Bestand auswirkt. Die Zuwachsträger werden auf diese Weise nicht entnommen und das Rudel wird aufgrund der nächtlichen, jagdlichen Aktivität noch heimlicher und dadurch die Bejagung zukünftig noch schwieriger. Aus diesen Gründen lehnt der Landesjagverband Rheinland-Pfalz die Nachtjagd auf Muffelwild aus jagdethischen Gesichtspunkten und Tierschutzgründen ab.

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz fordert die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu einem Gespräch auf, um in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft ein tierschutzgerechtes Bejagungskonzept zur Reduktion der Bestände zu entwickeln.

Neben den oben genannten Aspekten ist zu befürchten, dass eine solche Allgemeinverfügung zu einer Blaupause für eine leichtere Aufhebung des Nachtjagdverbots auch in anderen Hotspots auf z.B. Rehe und Rotwild führen kann. Dies lehnt der Landesjagdverband strikt ab und kündigt schon jetzt rechtlichen Widerstand an, sollte es zu einer Ausweitung der Nachtjagd kommen,

Eine Nachtjagd auf Schalenwild verschärft aus wildbiologischer Sicht die Probleme beim Waldumbau. Das Wild traut sich aufgrund einer zeitlich fast unbegrenzten Bejagung kaum noch aus den Dickungen und Einständen. Befinden sich die Einstände in Naturverjüngungen, führt das häufig zu einem gesteigerten Verbiss.

Aus jagdethischer Sicht ist es nicht zu akzeptieren, dass 24/7 ein Kampf gegen das Wild geführt wird. Probleme mit erhöhtem Verbiss in den Verjüngungsflächen können auch durch eine intelligente wildbiologische Raumplanung gelöst werden. Für den Landesjagdverband gehört das Wild zum Wald – wir sehen uns als anerkannter Naturschutzverband als Anwalt des Wildes. Wir appellieren an die Behörden, Tierschutz, Wildökologie und Jagdethik weiterhin als Eckpfeiler der Jagd zu berücksichtigen und hoffen, dass diese Allgemeinverfügung kein Ausblick auf die „neuen jagdliche Welt“ ist, die uns die Novellierung des Landesjagdgesetzes bringen soll.