12. Corona-Verordnung und Gesellschaftsjagden

Die Rechtsunsicherheit bezüglich der Durchführung von Gesellschaftsjagden bleibt bestehen. Trotz mehrfacher Anfragen an das Landesministerium für Gesundheit durch den Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) liegt bislang keine Auslegung der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVo) in Zusammenhang mit der Durchführung von Gesellschaftsjagden vor.

Die Oberste Jagdbehörde hat am heutigen Tag (3. November 2020) ebenfalls eine Anfrage an das zuständige Gesundheitsministerium gesendet.

Der LJV kritisiert, dass bis jetzt keine landesweite Regelung zur Durchführung von Gesellschaftsjagden realisiert wurde. Andere Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Baden-Württemberg haben eine solche Regelung z.T. bereits seit dem letzten Wochenende umgesetzt.

Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz brauchen jetzt kurzfristig Rechtssicherheit bezüglich der Durchführung von Gesellschaftsjagden nach der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung.

Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, wird der LJV schnellstmöglich informieren.