Fragen zum Thema Wildschaden?

Wildschäden sind nie vollkommen auszuschließen.

Sollten die Schwarzkittel bei Ihnen im Revier trotzt aller Vorsichtsmaßnahmen gewütet haben, können Sie hier die aktuellen Richtsätze zu Wildschäden als PDF herunterladen.

Bitte bedenken Sie, dass die Ermittlung von Wildschäden nach den Richtsätzen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz nur für Beträge unter 750,- Euro gilt. Bei höheren Schäden müssen die Preise aus den gegebenenfalls existierenden Vorverträgen der Landwirte berücksichtigt werden.

Richtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen

Wir beraten Sie auch gerne persönlich – auch direkt vor Ort. Die LJV-Beratungsstelle erreichen Sie unter:

Tel.: 06 727 / 89 44 0
Fax: 06 727 / 89 44 22
E-Mail: info@ljv-rlp.de

Zudem bietet der LJV Seminare zu den Themen Wildschaden an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.