
Drückjagdböcke und Hundeschutzwesten für Rheinland-Pfalz
Die Bewegungsjagdsaison steht an – Ministerium unterstützt Jägerschaft
Im Hinblick auf die Forderungen im „Handlungsprogramm Schwarzwild“ zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes hat das zuständige Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) in Zusammenarbeit mit dem LJV zwei Förderprogramme aufgelegt, die ab sofort unter den aus den jeweiligen Zuwendungsverträgen über die Weiterleitung eines Zuschusses ersichtlichen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Jagdabgabe.
Programm „10.000 Drückjagdböcke Plan Rheinland-Pfalz“:
Gefördert wird der Kauf von Drückjagdböcken bzw. Drückjagdleitern mit einem Festbetrag von 75,- Euro /Stück. Antragsberechtigt sind in Rheinland-Pfalz jagdausübungsberechtigte Personen (Nachweis über entsprechenden Eintrag im Jagdschein).
Die Mindestzahl beträgt fünf Drückjagdböcke/Drückjagdleitern. Die Höchstzahl richtet sich nach der Größe der nachgewiesenen Jagdrevierfläche und ist beschränkt auf max. eine Einrichtung pro angefangene 10 ha Jagdbezirksfläche.
Programm „Hundeschutzwesten Rheinland-Pfalz“:
Gefördert wird der Kauf von Hundeschutzwesten, die geeignet sind, Jagdhunde bei Drückjagden und /oder Nachsuchen Schutz gegen wehrhaftes Wild –insbesondere Schwarzwild – zu bieten. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Personen, die im Besitz eines in Rheinland-Pfalz ausgestellten Jagscheines oder in Rheinland-Pfalz jagdausübungsberechtigt sind.
Die beiden Projekte laufen zum 31.3.2021 aus. Jäger, die bis dahin noch von den Projekten profitieren wollen, schicken bitte bis zum o.g. Datum ihre Anträge an den LJV. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist Datum der Rechnung. Bitte verwenden sie ausschließlich die gültigen Anträge weiter unten auf dieser Seite.
Einzelheiten zu den einzelnen Programmen und dem Antragverfahren (Förderfähigkeit, notwendige Unterlagen pp.) entnehmen Sie bitte den detaillierten Zuwendungsverträgen über die Weiterleitung eines Zuschusses zusammen mit den jeweiligen Antragsformularen, die für Sie zum Ausdruck in den jeweiligen Dateien bereitstehen.
Reichen Sie den „Zuwendungsvertrag über die Weiterleitung eines Zuschusses“ zusammen mit dem „Abruf der Zuwendung zugleich Verwendungsnachweis“, nachdem Ihnen die Rechnung vorliegt, zusammen mit den weiteren erforderlichen Nachweisen ein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Einfach ausgedrückt: Zuerst kaufen, dann Rechnung und sonstige Nachweise zusammen mit Antrag postalisch einreichen.
Anträge sind ausschließlich per vollständig ausgefülltem Formular an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, Fasanerie 1, 55457 Gensingen, postalisch zu richten.
ZUR BEACHTUNG:
- Es ist vor dem Kauf keine vorherige Antragsgenehmigung beim LJV einzuholen.
- Förderanträge werden nach der Reihenfolge des Einganges der vollständigen Unterlagen berücksichtigt. Eine Reservierung ist nicht möglich.
- Die vollständigen Unterlagen sind per Briefpost an die Geschäftsstelle des LJV, Fasanerie 1, 55457 Gensingen, zu senden.
- Unvollständige/unleserliche Anträge können nicht bearbeitet werden.
- Es können ausschließlich Anträge auf Bezuschussung berücksichtigt werden, bei denen die Kaufabwicklung ein Auftragsdatum 9. September 2019 (Zugang des Bewilligungsbescheides beim LJV) oder später ausweist.
- Bei dem Programm Drückjagdböcke/-leitern sind auch diesbezügliche Bausätze förderfähig, jedoch nicht Baumaterial oder Bauteile für Eigenkonstruktionen. Aus der Rechnung muss sich eindeutig ergeben, dass es sich um Bausätze für Drückjagdböcke /-leitern handelt.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Gefördert wird im Umfang der dem LJV vom MUEEF bewilligten Fördermittel.
Frank VOIGTLÄNDER, stellv. Geschäftsführer