Neue Beitragsordnung

Die Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz hat am 10.05.2019 in Montabaur eine neue Beitragsordnung beschlossen.

Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Der Mitgliedsbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft bleibt bei 108,- Euro und für den reduzierten Beitrag bei 63,- Euro konstant. Mitglieder, die aufgrund älterer Satzungsbestimmungen eine Beitragsreduzierung erhalten haben, behalten diese (Bestandsschutz).

Bitte beachten Sie die wesentlichen Änderungen:

  • Mitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen auf Antrag einen reduzierten Beitrag, wenn sie nachweisen, dass sie Schüler, Student oder Auszubildender sind oder einen Freiwilligendienst leisten.
  • Mitglieder, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen reduzierten Beitrag zahlen.
  • Haushalts-/Familienbeiträge:
  1. Haushalte mit mindestens zwei jagdscheinberechtigten Personen (und weiteren jagdscheinberechtigten oder nicht jagdscheinberechtigten Personen) zahlen auf Antrag den 1,5fachen Jahresbeitrag.
  2. Haushalte mit einer jagdscheinberechtigten Person und weiteren nicht jagdscheinberechtigten Personen zahlen auf Antrag den 1,25fachen Jahresbeitrag.
  3. Haushalte, die nur aus nichtjagdscheinberechtigten Personen bestehen, zahlen auf Antrag den reduzierten Beitrag.
  4. Voraussetzung ist immer der gemeinsame Haushalt! Ausnahme: scheidet ein Schüler, Student oder Auszubildender bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus einem vorbezeichneten Haushalt nur vorübergehend aus, bleibt die Beitragsvergünstigung unberührt.
  5. Mitglieder, die bereits Mitglied in einem anderen Landesjagdverband sind, zahlen (auf Antrag und Nachweis der Mitgliedschaft) den reduzierten Beitrag.
  6. Personen, die sich in der Jungjägerausbildung befinden sind im Eintrittskalenderjahr von der Beitragspflicht befreit (gilt zunächst vom 01.01.2020 bis 31.12.2021).
  7. Mitglieder, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, zahlen eine Bearbeitungspauschale von 10,- € pro Jahr.

Anträge und Nachweise sind bis spätestens zum 15.11. über die Kreisgruppe bei der LJV Geschäftsstelle einzureichen!

Ab dem 01.06.2019 gilt die 12tel-Regelung, d.h. dass Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr in den LJV eintreten, nur für die Monate der Mitgliedschaft anteilig Beitrag zahlen müssen. Hier gilt das Eingangsdatum des Mitgliedsantrages in der LJV-Geschäftsstelle.

Für Fragen dazu steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Die vollständige Beitragsordnung finden Sie hier

Voigtländer, stv. Geschäftsführer