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SUMMARY:Lehrgang zum und für Jagdaufseher
DESCRIPTION:Jedes Revier benötigt einen Jäger/Jägerin welcher/welche sich um unaufschiebbare Maßnahmen des Tierschutzes und der Seuchenprävention kümmert. Kann dieses die jagdausübungsberechtigte Person nicht selbst sicherstellen\, weil sie z.B. nicht vor Ort ist\, hat sie eine zum Jagdschutz befähigte Person einzusetzen (§ 33 Abs. 2 LJG RLP)\, die u.a. eine entsprechende Befähigungsprüfung nachzuweisen hat. Die hierzu notwendige Schulung\, an deren Ende die Prüfung stattfindet\, werden durch einwöchige „Lehrgänge für Jagdaufseher“ angeboten. Zulassungsvoraussetzung zur Befähigungsprüfung ist die Jagdpachtfähigkeit. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer Lehrgangsunterlagen zur Vorbereitung. An den Seminaretagen wird vorhandenes Wissen vertieft und aufgefrischt. Themenschwerpunkte sind Lebensgewohnheiten der Schalen- und Niederwildarten; Abschussplanung und deren Durchführung; Biotopverbesserung; Erkennen und Berechnen von Wald-und Feldwildschäden; Natur- und Artenschutz; Fangjagd; Umgang mit Wildbret als Lebensmittel; Jagdrecht (inkl. Jagdschutzaufgaben)\, jagdrelevante Rechtsgebiete sowie viele für den Jagdbetrieb relevante Themenkomplexe. \nHier finden Sie den Lehrgangsplan. \nHier finden Sie die Statuten zur Durchführung der Befähigungsprüfung. \nGerne sind auch Teilnehmer willkommen die diese Woche zur Auffrischung Ihres Wissens nutzen wollen\, ohne in die Prüfung zu gehen (bei der Seminaranmeldung anzugeben). \nDie Befähigungsprüfung findet am letzten Lehrgangstag statt. \nZur Teilnahme an der Befähigungsprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich (bitte im Anmeldeformular als .pdf oder .jpg hochladen!): \n\nAngaben über die jagdliche Vorbildung (stichpunktartig)\nAblichtung des gültigen Jahresjagdscheins\, aus dem hervorgeht\, dass deser schon während dreier Jahre in der BRD im Besitz war\nEvtl. Nachweis über einen bereits in Rheinland-Pfalz absolvierten Jagdaufseherlehrgang\nEvtl. Nachweis über eine bereits in einem anderem Bundesland absolvierte Jagdaufseherprüfung\n\nUnterlagen bitte im Anmeldeformular als .pdf oder .jpg hochladen! \nAnmeldeschluss:\njeweils eine Woche vor Lehrgangsbeginn. Die Befähigungsprüfung findet am letzten Lehrgangstag statt. \nTeilnehmerzahl:\nmax. 36 Teilnehmer\, davon max. 25 Prüflinge \nOrt:\nLandesjagdschule Gensingen \nLehrgangsgebühren:\nLJV-Mitglieder: 235\,- Euro; Nichtmitglieder: 510\,- Euro. \nPrüfungsgebühr:\nLJV-Mitglieder: 65\,- Euro; Nichtmitglieder: 90\,- Euro. \nDie Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. \nEine Teilnahme kann nur gewährleistet werden\, wenn die Gebühren ordnungsgemäß 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eingegangen sind. \nAnfragen bitte nur an: \nLJV-Geschäftsstelle\nTelefon: 06727 8944-0\nFax: 06727 8944-22\nE-Mail: info@ljv-rlp.de \nFür eventuelle Unterkunft und Verpflegung haben die Seminarteilnehmer selbst Sorge zu tragen.
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SUMMARY:FAJ Flintenschießen
DESCRIPTION:Liebe Jägerinnen – es ist so weit: die aktuellen Termine 2022 für unser Flintenschießen sind da! \nWir freuen uns\, alle interessierten Frauen auf dem Wurfscheibenstand Alzey-Worms\, Anlage Neuhof\, beim Schrot schießen zu treffen. Von 9.00 bis 12.00 Uhr können wir\, unter professioneller Anleitung\, Rollhasen\, Skeet\, Trap oder Jagdpacour schießen. Interessierte Frauen ohne Jagdschein können\, nach Abschluss einer Versicherung\, ebenfalls mit schießen. \nÜber zahlreiche Teilnahme freuen wir uns und bitte um Anmeldung bei Heike Hitzke 0152-7053423 oder per Mail heike.hitzke@web.de.\nAuch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Bei Fragen könnt Ihr euch auch gerne an Annette Schultheiss wenden: 0171-6034018\, mail@jagdwein.de .
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